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Das Explosionsschutzdokument – gesetzliche Pflicht ab dem 01.01.2006!

Bis spätestens 31.12.2005 muss von allen Unternehmen, in denen explosionsgefährdete Bereiche vorhanden sind, ein so genanntes Explosionsschutzdokument erstellt werden. Explosionsgefährdete Bereiche sind auch in kleinen und mittleren Handwerksbetrieben weitaus häufiger anzutreffen, als allgemein angenommen wird.

Um Unfälle zu vermeiden, hat jeder Arbeitgeber im Rahmen seiner Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen, ob in seinem Unternehmen mit explosionsgefährdeten Bereichen zu rechnen ist. Davon ist immer auszugehen, wenn mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen oder Stäuben umgegangen wird. Auch beim Auftreten von Metallstäuben sind folgenschwere Explosionen möglich. Besteht keine Möglichkeit, die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre und damit explosionsgefährdete Bereiche sicher zu verhindern, müssen diese Bereiche in Zonen eingeteilt, geeignete Explosionsschutzmaßnahmen getroffen und ein Explosionsschutzdokument erstellt werden.

Aus diesem Anlass führt die Handwerkskammer Düsseldorf gemeinsam mit dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz Essen , dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz Wuppertal und dem Fachverband Maler und Lackierer Nordrhein eine kostenlose Informationsveranstaltung durch. Termine sind der 13.12.2005 im Zentrum für Umwelt und Energie der Handwerkskammer Düsseldorf in Oberhausen bzw. der 14.12.2005 bei der Handwerkskammer Düsseldorf, jeweils von 17-19 Uhr. Informationen und Anmeldung bei Herrn Boeckenbrink unter 0208-8205570.




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