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Energieeinsparverordnung vom Bundeskabinett verabschiedet

Das Bundeskabinett hat die Energieeinsparverordnung verabschiedet. Damit wird der Energieausweis für Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend eingeführt. Der Gebäudeenergieausweis zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf. In Verbindung mit den Modernisierungsempfehlungen gibt er zudem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften.

Qualifizierte Handwerker aus den Bereichen des Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes sind berechtigt, den Energieausweis auszustellen. Damit wird gewährleistet, dass die Gebäudeenergieausweise in der erforderlichen Qualität ausgestellt werden können und dass die zu erwartende Nachfrage auch marktgerecht erfüllt werden kann.

Der Energieausweis wird zeitlich versetzt verpflichtend, beginnend mit dem 1. Juli 2008 für ältere Wohngebäude. Ein großer Teil der Verkäufer und Vermieter hat die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Bedarfsausweise werden ab 1. Oktober 2008 für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten unter folgenden beiden Voraussetzungen verpflichtend:

1. Der Bauantrag ist gestellt worden, bevor die erste Wärmeschutzverordnung vom November 1977 gegolten hat.

2. Zwischenzeitlich wurden keine Maßnahmen durchgeführt, die dazu führen, dass das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung erfüllt wird.


Die neue Energieeinsparverordnung finden Sie unter: bundesrecht.juris.de/

Handwerker, die den Energiepass ausstellen (landesweite Datenbank)

Eine Qualifizierung zum Gebäudeenergieberater bietet die Handwerkskammer Düsseldorf.

Qualifizierte Handwerker sind u. a. der Liste der Gebäudeenergieberater zu entnehmen.

Anmeldung und Information im
Handwerkszentrum Ruhr:

Dr. Evelin Denkhaus

0208 82055-60
0208 82055-99
E-Mail




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