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Selbststständig in einem handwerksähnlichen Gewerbe

Anlage B2

In den handwerksähnlichen Gewerben der Anlage B2  sind keine besonderen Voraussetzungen zur Selbstständigkeit erforderlich. Eine sorgfältige Planung und Vorbereitung einer Existenzgründung ist aber immer zweckmäßig. Nutzen Sie also die Gründungsberatung der Handwerkskammer ebenso wie das Qualifizierungsangebot.

Die Beschreibung der Tätigkeiten der handwerksähnlichen Berufe der Anlage B2 hilft Ihnen bei der Entscheidung, ob Ihr Vorhaben als handwerksähnlich gilt.

Formular für die Anmeldung in der Handwerkskammer

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Ansprechpartner

Bernd Rosemann
Leiter der Handwerksrolle

Tel. 0211 8795-530
Fax 0211 8795-515
bernd.rosemann@hwk-duesseldorf.deE-Mail
bernd.rosemann@hwk-duesseldorf.de

Susanne Strauss
Sachbearbeiterin

Tel. 0211 8795-550
Fax 0211 8795-553
servicecenter@hwk-duesseldorf.deE-Mail
servicecenter@hwk-duesseldorf.de

Petra Borkowski
Sachbearbeiterin

Tel. 0211 8795-550
Fax 0211 8795-553
servicecenter@hwk-duesseldorf.deE-Mail
servicecenter@hwk-duesseldorf.de

Seite aktualisiert am 24. Oktober 2011online seit 26. Juni 2011

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