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Lehrjahre

Vorzeitige Zulassung

zur Gesellenprüfung

Die Richtlinie zur Änderung der Ausbildungszeit und zur vorzeitigen Zulassung zur Gesellenprüfung regelt die Möglichkeit, die Gesellenprüfung um ein halbes Jahr vorzuziehen. Voraussetzung sind in jedem Fall gute Benotungen in der Zwischenprüfung und durch den Ausbildungsbetrieb.

Ansprechpartner

Ass. Britta Withöft
Abteilungsleiterin Zwischen-/Gesellen-/ Abschlussprüfung

Tel. 0211 8795-610
britta.withoeft@hwk-duesseldorf.deE-Mail
britta.withoeft@hwk-duesseldorf.de

Seite aktualisiert am 29. September 2011online seit 22. Juli 2011

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