Fachkauffrau/mann (HWK)
Teil III der Meisterprüfung
Die bestandene Fortbildungsprüfung „Fachkauffrau/mann (HWK)“ wird als Teil III (betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse) der Meisterprüfung angerechnet. Die Fachkaufleute (HWK) bieten ein hohes Maß an Professionalisierung an der Schnittstelle zwischen Büromanagement und technischer Betriebsführung.
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Termine, Gebühren, Anmeldung
Dieser Lehrgang wird auch als Online-Lehrgang mit Präsenzanteil angeboten mehr dazu
Inhalte:
1. Rechnungswesen als unternehmerisches Steuerungsinstrument nutzen
- Grundlagen des Rechnungswesens und der Bilanzierung
- Vorbereitung des Jahresabschlusses
2. Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
- Unternehmensziele analysieren und in ein Unternehmenszielsystem einordnen
- Bedeutung der Unternehmenskultur und des Unternehmensimages für die betriebliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit begründen
- Situation eines Unternehmens am Markt analysieren und Erfolgspotenziale begründen
- Informationen aus dem Rechnungswesen, insbesondere aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zur Analyse von Stärken und Schwächen eines Unternehmens nutzen
- Informationen aus dem internen und externen Rechnungswesen zur Entscheidungsvorbereitung nutzen
- Rechtsvorschriften, insbesondere des Gewerbe- und Handwerksrechts sowie des Handels- und Wettbewerbsrechts bei der Analyse von Unternehmenszielen und -konzepten anwenden
3. Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
- Bedeutung persönlicher Voraussetzungen für den Erfolg beruflicher Selbständigkeit begründen, wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung des Handwerks sowie Nutzen von Mitgliedschaften in den Handwerksorganisationen darstellen und bewerten
- Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen sowie von Förder- und Unterstützungsleistungen bei Gründung und Übernahme eines Unternehmens aufzeigen und bewerten
- Entscheidungen zu Standort, Betriebsgröße, Personalbedarf sowie zur Einrichtung und Ausstattung eines Unternehmens treffen und begründen
- Marketingkonzept zur Markteinführung entwickeln und bewerten
- Investitionsplan und Finanzierungskonzept aufstellen und begründen; Rentabilitätsvorschau erstellen und Liquiditätsplanung durchführen
- Rechtsform aus einem Unternehmenskonzept ableiten und begründen
- Notwendigkeit privater Risiko- und Altersvorsorge begründen, Möglichkeiten aufzeigen
- Bedeutung persönlicher Aspekte sowie betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Bestandteile eines Unternehmenskonzeptes im Zusammenhang darstellen und begründen
4. Unternehmensführungsstrategien entwickeln
- Bedeutung der Aufbau- und Ablauforganisation für die Entwicklung eines Unternehmens beurteilen; Anpassungen vornehmen
- Entwicklungen bei Produkt- und Dienstleistungsinnovationen sowie Marktbedingungen, auch im internationalen Zusammenhang, bewerten und daraus Wachstumsstrategien ableiten
- Einsatzmöglichkeiten von Marketinginstrumenten für Absatz und Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen begründen
- Veränderungen des Kapitalbedarfs aus Investitions-, Finanz- und Liquiditätsplanung ableiten; Alternativen der Kapitalbeschaffung darstellen
- Konzepte für Personalplanung, -beschaffung und -qualifizierung erarbeiten und bewerten sowie Instrumente der Personalführung und -entwicklung darstellen
- Bestimmungen des Arbeits- und Sozialrechts bei der Entwicklung einer Unternehmensstrategie berücksichtigen
- Chancen und Risiken zwischenbetrieblicher Kooperationen darstellen
- Controlling zur Entwicklung, Verfolgung, Durchsetzung und Modifizierung von Unternehmenszielen nutzen
- Instrumente zur Durchsetzung von Forderungen darstellen und Einsatz begründen
- Notwendigkeit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens anhand von Unternehmensdaten prüfen; insolvenzrechtliche Konsequenzen für die Weiterführung oder Liquidation eines Unternehmens aufzeigen
5. Informations- und Kommunikationstechnologien zur Unternehmensführung nutzen
- Unternehmenskultur und -leitbild im Internet kommunizieren
- Web 2.0-Technologien für die strategische Unternehmensführung nutzen
- Grundlagen von Datenschutz und Datensicherheit beachten
- Internetrecht
Hinweis
Die Bundesregierung hat die Bedingungen des Meister-BAFöGs verbessert. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten beinahe 50 % der Lehrgangsgebühren als Zuschuss.
Meister-BAFöG
Die Handwerkskammer Düsseldorf bietet auch
Kombilehrgänge Fachkauffrau/mann und Ausbildung der Ausbilder an.
Gerne können Sie kostenfrei die Online-Lernbausteine für Fachkaufleute schon im Vorfeld Ihres Seminars nutzen. Siehe unter "Downloads" (ggf. benötigen Sie den Microsoft Office PowerPoint Viewer 2007).
Weiterführende Themen
Ansprechpartner

Sigrid Lisson
Bildungsberaterin
Tel. 0211 8795-424
infocenter@hwk-duesseldorf.deE-Mail
infocenter@hwk-duesseldorf.de

Silvia Otten
Bildungsberaterin
Tel. 0211 8795-423
infocenter@hwk-duesseldorf.deE-Mail
infocenter@hwk-duesseldorf.de

Maria Römling
Bildungsberaterin
Tel. 0211 8795-423
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Seite aktualisiert am 14. Dezember 2012, online seit 13. Juni 2011
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