Meisterprüfungen im Handwerk
Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse
Sie möchten die Meisterprüfung ablegen, um den Meistertitel im Handwerk zu erwerben, Lehrlinge auszubilden und sich möglicherweise selbstständig zu machen. Fragen dazu wollen wir Ihnen hier beantworten.
Die Handwerkskammer Düsseldorf ist die Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse und zuständig für die Abwicklung von Meisterprüfungen im Regierungsbezirk Düsseldorf für zur Zeit 47 Handwerksberufe.
Welche Berufe das sind, zeigt die
Liste der Meisterprüfungsausschüsse.
Wie ist der Ablauf der Meisterprüfungen?
Die Meisterprüfung umfasst vier selbständige Prüfungsteile:
- Teil I
Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchliche Arbeiten - Teil II
Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse - Teil III
Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtliche Kenntnisse - Teil IV
Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Prüfungsterminen abgelegt werden. Jeder Prüfungsteil kann dreimal wiederholt werden.
Wer kann im Kammerbezirk Düsseldorf die Meisterprüfung ablegen?
Prüfungsinteressenten, die im Kammerbezirk Düsseldorf ihren ersten Wohnsitz haben oder in einem Arbeitsverhältnis stehen oder eine Maßnahme zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung besucht oder ein Handwerk oder ein sonstiges Gewerbe selbständig betreiben, können die Meisterprüfung ablegen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Broschüre "Infos zur Meisterprüfung"
Zulassung, Befreiung, Anmeldung
Rechtsgrundlagen
Wenn Sie noch Fragen zur Zulassung zur Meisterprüfung oder die Meisterprüfung selbst haben, können Sie uns gerne anrufen.
Weiterführende Themen
Ansprechpartner

Ass. Linda Klaas
Abteilungsleiterin Meisterprüfung/ Fortbildungsprüfung
Tel. 0211 8795-640
linda.klaas@hwk-duesseldorf.deE-Mail
linda.klaas@hwk-duesseldorf.de
Seite aktualisiert am 26. November 2012, online seit 29. August 2011
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