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Energiewende

Meldepflichten

Woran Gründer denken müssen

Wer einen Betrieb gründet, hat eine Reihe von verpflichtenden Anmeldungen zu erledigen. Folgende Anmeldungen könnten für Ihr Vorhaben relevant sein:

  • Eintragen in das entsprechende Verzeichnis der Handwerkskammer
  • Gewerbeanmeldung
  • Meldung beim Finanzamt zwecks Vergabe einer Steuernummer
  • Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
  • Anmeldung bei der Deutschen Rentenversicherung (Handwerkerpflichtversicherung)
  • Beantragung einer Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit zur Meldung sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter
  • Beitritt zur Innung (freiweillig)
  • Beantragen einer Institutionskennziffer (bei Gesundheitshandwerken)

Diese Anmeldungen können Sie in einem Schritt einfach und schnell über unseren
Formularserver NRW vorbereiten.

Ansprechpartner

Ulrich Engelhardt
Gründungslotse

Tel. 0211 8795-333
Fax 0211 8795-553
startercenter@hwk-duesseldorf.deE-Mail
startercenter@hwk-duesseldorf.de

Seite aktualisiert am 10. Februar 2012online seit 19. September 2011

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