Schwarzarbeit
Illegale wirtschaftliche Betätigung bekämpfen
Illegale wirtschaftliche Tätigkeiten sind eine Gefahr für die gesamte Wirtschaft. Auch für das Handwerk. Nach der Handwerksordnung arbeitet derjenige schwarz, der ein Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle als stehendes Gewerbe selbständig ausübt.
Deshalb kämpft die Handwerkskammer dagegen.
Sie können uns in der Wahrnehmung dieser Aufgabe unterstützen. Wenn Sie einen Verdacht haben, den Sie mit uns besprechen möchten, stehen wir zur Verfügung.
Schwarz arbeitet, wer Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang erbringt also selbtstständig tätig ist - aber:
- gleichzeitig Sozialleistungen bezieht, und die Leistungsstelle nicht von seiner Tätigkeit und seinen Einkünften unterrichtet, oder
- selbstständig arbeitet, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben, oder
- ein Handwerk als stehendes Gewerbe ausübt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein. Auch Subunternehmer und freie Mitarbeiter sind selbständige Gewerbetreibende, die gemäß §1 Abs. HwO mit dem entsprechenden Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein müssen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit verfolgt Schwarzarbeit nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz teilweise als Straftat.
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Ansprechpartner

Ass. Michael Bier, LL.M.
Abteilungsleiter
Tel. 0211 8795-520
michael.bier@hwk-duesseldorf.deE-Mail
michael.bier@hwk-duesseldorf.de
online seit 23. Oktober 2011
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