Rechnungen an Privatpersonen
erforderlich nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen an einem Grundstück (also für alle Bau- und baunahen Arbeiten) sind Handwerker verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen. Das ist eine der Regelungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, das am 1. August 2004 in Kraft getreten ist.
Auch private Auftraggeber müssen nun immer eine Rechnung bekommen. Zudem müssen Privatpersonen und Unternehmer, die die Leistung für ihren nichtunternehmerischen Bereich bezogen haben, die Rechnung oder eine andere beweiskräftige Unterlage mindestens zwei Jahre aufbewahren. Wer als privater Auftraggeber keine Rechnung vorweisen kann, handelt ordnungswidrig; dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro geahndet werden. Allerdings reicht bei Verlust der Rechnung auch ein Kontoauszug als Zahlungsnachweis.
Hinweis:
Jede Rechnung muss einen Vermerk enthalten, der auf diese Aufbewahrungspflicht hinweist. Der kann wie folgt lauten: "Als Leistungsempfänger sind Sie verpflichtet diese Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren."
Rechnung an Unternehmer
Schon seit dem 1. Januar 2004 sind alle Unternehmer zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet, wenn sie ihre Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbringen. Wie bisher muss der leistende Unternehmer ein Doppel der Rechnung und der Auftraggeber die Originalrechnung zehn Jahre lang aufbewahren.
Neu ist, dass der leistende Unternehmer die Rechnung innerhalb von sechs Monaten ausstellen muss. Neu sind auch die Bußgeldvorschriften für die Nichtausstellung trotz Rechnungspflicht. Wird eine Rechnung nicht oder zu spät ausgestellt, drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.
Hinweis:
Alle Rechnungen an Unternehmen und an Privatpersonen sollten die seit dem 1. Januar 2004 geltenden umsatzsteuerlichen Pflichtangaben enthalten.
Weiterführende Themen
Ansprechpartner

Ass. Michael Bier, LL.M.
Abteilungsleiter
Tel. 0211 8795-520
michael.bier@hwk-duesseldorf.deE-Mail
michael.bier@hwk-duesseldorf.de
Seite aktualisiert am 13. März 2012, online seit 23. Oktober 2011
Seite empfehlen
- Ausbildung
- Ausbildungsberatung
- Rat für Ausbilder
- Ausbildungsberufe
- Ausbildungsvergütung
- Ausbildungsvertrag
- App Lehrstellenradar
- Tipps für Schüler + Lehrlinge
- Praktikum / EQ
- Berufswettbewerbe
- Zusatzqualifikationen
- Lernen im Ausland
- Wohnheimplätze
- Prüfungen
- Anerkennung ausländ. Berufsabschlüsse
- Weiterbildung
- Meisterschulen
- Betriebswirtschaft
- Technik
- Schweißtechnik
- Beauty und Wellness
- Gesundheitsfachberufe
- Umwelt + Energie
- Barrierefrei Bauen
- Fernlehrgänge
- Fördermöglichkeiten
- Prüfungen
- Beratung
- Existenzgründung
- Betriebsführung
- Unternehmensnachfolge
- Außenwirtschaft
- Recht + Verträge
- Marketing + Messen
- Technik + Arbeitsschutz
- Internet
- Innovation + Technologietransfer
- Integration Behinderter
- Umwelt + Energie
- Innenraumhygiene + Wohngesundheit
- Standort
- Verkehr
- Design - Formgebung
- Demografie + Barrierefrei Bauen
- Zukunftsinitiative Handwerk
- Ausbildung
- Mitglieder intern
- Handwerkskunden
- Handwerkersuche
- Handwerkerradar per App
- Tipps für Verbraucher
- Energieverbrauch senken
- Sachverständige
- Schlichtungsstellen
- Bauschlichtungsstelle
- Handwerk regional
- Zahlen und Fakten
- Konjunktur
- Handwerker finden
- Stellen im Handwerk
- Portraits Handwerk
- Aktionen in der Region
- Kreishandwerkerschaften
- Bauleitplanung + Raumordnung
- Newsletter Regional
- Über uns
- Aufgaben, Daten, Positionen
- Prof. Dr. h. c. Schulhoff
- Leitung - Organe
- Ehrenamt
- Wer macht was
- Leitbild
- Ehrungen + Urkunden
- Finanzen + Haushalt
- Rechtsgrundlagen
- Amtliche Bekanntmachungen
- Veröffentlichungen
- Kammerbezirk
- Gebäude
- Geschichte
- Partnerschaften
- Stellenausschreibungen
- Veranstaltungen
- Handwerksrolle
- Imagekampagne