Meister-BAFöG
Finanzielle Hilfen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Das so genannte Meister-BAFöG soll Handwerkerinnen und Handwerkern finanzielle Unterstützung während ihrer beruflichen Fortbildung bieten. Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) haben Interessierte, die zum Beispiel an Meistervorbereitungslehrgängen teilnehmen, einen Anspruch auf Fördermittel in Form von staatlichen Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen.
Die Handwerkskammer Düsseldorf wirkt bei der Durchführung des Gesetzes mit, indem sie die Antragsteller/innen berät, Antragsformulare austeilt, Anträge entgegen nimmt und sie vorprüft.
Die Bezirksregierung Köln entscheidet über den Antrag und bewilligt die Auszahlung der Finanzierungshilfen durch die KfW-Bank.
Leistungen nach dem AFBG
Bei Vorliegen der im AFBG festgeschriebenen Voraussetzungen können die Teilnehmer folgende Leistungen beantragen:
- die Übernahme von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einer maximalen Höhe von 10.226 Euro.
Von diesem Betrag werden 30,5 % als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss und die restlichen 69,5 % als zinsgünstiges Darlehen. - Zusätzlich können die Kosten für die Anfertigung eines Meister- oder Prüfungsstückes bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu 1.534 Euro in Form eines Darlehens beantragt werden.
- Alleinerziehende können einen Zuschuss für die Kosten zur Kinderbetreuung beantragen.
Diese finanziellen Hilfen werden unabhängig von der Höhe des Einkommens und / oder des Vermögens der Teilnehmer gewährt. Unerheblich ist ebenfalls, ob es sich um einen Vollzeit- oder Teilzeitlehrgang handelt.
- Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen können darüber hinaus einen Antrag auf einen Beitrag zum Lebensunterhalt stellen. Dieser ist einkommens- und vermögensabhängig und wird individuell berechnet.
Beantragung / Antragstellung
Die Anträge können bei der Handwerkskammer gestellt werden, in deren Bezirk der Fortbildungslehrgang besucht wird. Dort sind auch Antragsformulare erhältlich. Über die Bewilligung der Fördergelder entscheidet die Bezirksregierung Köln. Insbesondere Anträge auf Leistungen zum Unterhalt sollten möglichst vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, da ansonsten eventuelle Ansprüche verloren gehen.
Rückzahlungsmodalitäten
Das Darlehen ist für maximal sechs Jahre ab Maßnahmebeginn zins- und tilgungsfrei. Danach muss es in der Regel innerhalb von zehn Jahren mit einer monatlichen Mindestrate von 128 Euro zurückgezahlt werden. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Rückzahlung der Fördergelder gestundet oder aber auch ganz erlassen werden. Zu diesen Ausnahmen zählen zum Beispiel Darlehensnehmer, die innerhalb von drei Jahren nach bestandener Meisterprüfung ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Aber auch für finanziell schwache Darlehensnehmer und Kindererziehungszeiten wurden gesonderte Regelungen getroffen.
Der Vordruck eines Formulars, mit dem Sie Ihre Bank darauf hinweisen, dass das Meister-BAFöG ausschließlich zur Deckung der Teilnehmergebühren bestimmt ist, ist unten als Download angefügt.
Weitere nützliche Informationen zum Meister-BAFöG unter
www.meister-bafoeg.info,
der Plattform des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Dort gibt es auch Antragsformulare zum Download oder direkt am PC auszufüllen
www.meister-bafoeg.info/de/115.php
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Ansprechpartner
Tel. 0211 8795-427
holger.grote@hwk-duesseldorf.deE-Mail
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Seite aktualisiert am 15. November 2012, online seit 04. Juni 2011
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