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Werbungskosten

Steuerliche Entlastung für Meisterschüler

Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die sonstigen Kosten zur Meisterschulung wie Materialien, Lehrunterlagen, Fahrtkosten usw. gelten steuerlich als Werbungskosten.

Diese können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.

Seite aktualisiert am 12. April 2012online seit 12. April 2012

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