Anerkennung ausländischer BildungsabschlüsseAnspruch nach dem Bundesvertriebenengesetz

Wer im Ausland einen handwerklichen Abschluss auf Facharbeiterniveau erworben hat und eine Spätaussiedlerbescheinigung oder einen Vertriebenenausweis besitzt, kann die Anerkennung seines Ausbildungsabschlusses gem. § 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen.

Reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Beglaubigte Kopie des Original-Zeugnisses
  • Beglaubigte Kopie des Original-Arbeitsbuches
  • Beglaubigte Kopie der Übersetzung des Original-Zeugnisses und des Arbeitsbuches, erstellt durch einen beeidigten Übersetzer oder öffentlich bestellten Dolmetscher
  • Beglaubigte Kopie des Vertriebenenausweises bzw. der Spätaussiedlerbescheinigung gemäß § 15 BVFG
  • Tabellarischer Lebenslauf

Erst nach Erhalt der kompletten Unterlagen kann die Bearbeitung des Antrages auf Anerkennung vorgenommen werden.