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Asbest - Ergänzung TRGS 519 und Referentenentwurf Gefahrstoffverordnung

In der TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" wurden in der Anlage 9 und Anlage 10 Änderungen und Ergänzungen vorgenommen und am 31.03.2022 veröffentlicht.

  • In der Anlage 9 wurde die Exposition-Risiko-Matrix ergänzt. Es wurden damit weitere der sogenannten BT-Verfahren aufgenommen.
  • In der Anlage 10 wird die Möglichkeit eines Kombinationsmoduls Grundkenntnisse + Q1E neu definiert. Somit kann in dem Kombinationsmodul, die Kenntnisse für ein Verfahren vermittelt werden, mit dem zeitlichen Umfang von 10 Lehreinheiten (je LE 45 Minuten), davon entfallen 6 LE auf die theoretischen Inhalte und 4 LE auf die praktischen Übungen.

Die Änderungen und die aktuelle TRGS 519 finden Sie hier: www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-519 (externer Link)

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im März einen Referentenentwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und weiterer Arbeitsschutzverordnungen veröffentlicht. Insbesondere werden hier die Ergebnisse der Nationalen Asbestdialogs umgesetzt, der sich u.a. mit der Problematik Asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber auseinandergesetzt hatte.

Der Referentenentwurf ist hier abrufbar: www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zur-aenderung-der-gefahrstoffverordnung-und-anderer (externer Link)

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