
Voraussetzungen und AbläufeAusbildungsbetrieb werden
Die Ausbildung von jungen Menschen ist ein nachhaltiges Instrument, um dem Fachkräftemangel langfristig entgegen zu wirken. Mit der Ausbildung sorgen Sie in Ihrem Unternehmen für qualifizierte Fachkräfte, die über passendes Know-How verfügen und idealerweise lange für Sie tätig sind. Durch Weiterbildung entwickeln Sie diese bei Bedarf zu Meisterinnen und Meistern, Führungskräften und gegebenenfalls auch Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgern weiter.
Besonders das Handwerk ist in der Ausbildung aktiv: Im Jahr 2023 erhielten rund 343.000 Menschen eine qualifizierte Ausbildung im Handwerk, was 28,2 % aller Auszubildenden in Deutschland (Quelle: ZDH) entspricht.
Voraussetzungen
Um junge Menschen im eigenen Unternehmen ausbilden zu dürfen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Es ist notwendig, dass …
- die Ausbildungsstätte für die Ausbildung geeignet ist.
- ein Arbeitsplatz und Werkzeuge für die neuen Auszubildenden vorhanden sind.
- die Ausbilderin bzw. der Ausbilder in der Regel Vollzeit im Betrieb tätig ist, fachlich und persönlich geeignet ist und über die notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse verfügt.
Bei Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern wird die fachliche und persönliche Eignung als erfüllt angenommen. Sollten Sie nicht über einen Meisterbrief verfügen und dennoch in einem Gewerk der Anlage A (zulassungspflichtig) der Handwerksordnung ausbilden wollen, beraten wir Sie gerne.
Wer in einem Beruf der Anlage B1 (zulassungsfrei) oder B2 (handwerksähnlich) ausbilden möchte, weist seine fachlichen Kenntnisse in der Regel durch
- einen Abschluss im jeweiligen Ausbildungsberuf und
- die Ausbildereignungsprüfung (berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse) nach.
Wenn Sie selbst nicht über die entsprechenden Qualifikationen verfügen, können Sie eine oder mehrere Personen benennen, die in Ihrem Unternehmen als Ausbilderin bzw. Ausbilder fungieren. Ihre ausbildenden Mitarbeitenden müssen Sie der Handwerkskammer mit dem Formular „Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag (Bestellung zum Ausbilder)“ (Dokument verlinken) melden.
Neben der Eignung der Ausbildungsstätte und fachlichen und persönlichen Eignung des Ausbildungspersonals ist es notwendig, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen Fachkräften und Auszubildenden vorliegt. Eine Ausbilderin bzw. ein Ausbilder darf nur eine begrenzte Zahl an Auszubildenden gleichzeitig betreuen.
Die Ausbildungsberatung berät und überprüft, ob die Voraussetzungen bei Ausbilderinnen und Ausbildern gegeben sind.
Rechtliche Grundlage
Für alle Ausbildungsberufe gibt es in Deutschland eine verbindliche Ausbildungsordnung, in der die zu vermittelnden Inhalte festgelegt sind. Dies trägt zur Qualitätssicherung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse bei und sorgt bundesweit für eine geordnete und einheitliche Ausbildung. In der Ausbildungsordnung sind neben der genauen Berufsbezeichnung auch Ausbildungsdauer, Berufsbildung und Prüfungsanforderungen festgelegt. Der Ausbildungsrahmenplan als Teil der Ausbildungsordnung gibt Aufschluss darüber in welchem Lehrjahr welche Inhalte zu vermitteln sind. Auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung können Sie Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan (dient zur zeitlichen und sachlichen Gliederung der Ausbildung) zu Ihrem Ausbildungsberuf herunterladen.
Tipp: Machen Sie sich mit der Ausbildungsordnung vertraut und überprüfen Sie, ob Sie alle Inhalte in Ihrem Unternehmen vermitteln können. Sollte das nicht der Fall sein, beraten wir Sie gerne zu den Möglichkeiten einer Kooperation mit einem anderen Ausbildungsbetrieb.
Neben der Ausbildungsordnung gibt es weitere Gesetze, die bei der Ausbildung von jungen Menschen Anwendung finden. Besondere Bedeutung kommt dabei folgenden Regelungen und Gesetzen zu:
Auszubildende finden
Sobald geklärt ist, ob Sie als Unternehmen ausbildungsberechtigt sind und Sie sich mit den rechtlichen Grundlagen der Ausbildung vertraut gemacht haben, können Sie sich auf die Suche nach Ihrer ersten Auszubildenden bzw. Ihrem ersten Auszubildenden begeben.
Tipps hierzu erhalten Sie auf unserer Seite zum Azubi-Recruiting. Zudem können Sie das Angebot der Ausbildungsvermittlung in Anspruch nehmen.
Ausbildungsvertrag & Lehrlingsrolle
Grundlage für die Ausbildung ist ein Vertrag zwischen dem ausbildenden Betrieb und der/dem angehenden Auszubildenden. Hierfür ist ein von der Handwerkskammer vorgeschriebener Vertrag zu verwenden. Den Lehrvertrag online füllen Sie bei Vertragsunterzeichnung am PC aus und drucken ihn anschließend aus. Sie erhalten 4 Exemplare (für Sie als Betrieb, für die/den Auszubildende/n, für die Kreishandwerkerschaft und für die Handwerkskammer). Diese müssen alle persönlich von Ihnen, der/dem Auszubildende/n und ggf. den Erziehungsberechtigten unterzeichnet und gesammelt an die Kreishandwerkerschaft oder Handwerkskammer übersandt werden. Nach Eintragung durch die Handwerkskammer erhalten Sie das Exemplar für Sie und die/den Auszubildende/n abgestempelt zurück.
Jeder Ausbildungsvertrag der mit einem Handwerkbetrieb im Kammerbezirk der Handwerkskammer Düsseldorf abgeschlossen wird, wird in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer eingetragen. Dies garantiert, dass die Ausbildung im Handwerk von qualifiziertem Personal im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften stattfindet.
Zusätzlich zum Ausbildungsvertrag empfehlen wir, eine Zusatzvereinbarung mit den Auszubildenden abzuschließen. Hierin können Sie unter anderem die genauen Arbeitszeiten, das Vorgehen im Krankheitsfall und das Führen des Berichtshefts regeln. Wir stellen Ihnen hierfür ein Muster zum Download zur Verfügung.
Hinweis für die Ausbildung von Personen aus dem Ausland: Bei Auszubildenden aus einem Staat außerhalb des EU-/EWR-Gebiets oder der Schweiz müssen Sie sich vor Vertragsabschluss die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorzeigen lassen. Sollte das Ausbildungsverhältnis verändert oder vorzeitig beendet werden, sind Sie zudem verpflichtet dies der Ausländerbehörde zu melden.
Checkliste: Vor und während der Ausbildung
Wenn Sie geklärt haben, ob Sie in Ihrem Betrieb ausbilden dürfen, Sie eine Auszubildende oder einen Auszubildenden gefunden und einen Vertrag geschlossen haben, starten die Vorbereitungen für das Pre- und Onboarding.
- Kontakt halten: Es kommt immer wieder vor, dass Auszubildende zwar einen Ausbildungsvertrag unterschreiben, sich im Nachgang aus den weiteren Bewerbungen noch Zusagen ergeben und Auszubildende gegebenenfalls das zuerst zustande gekommene Ausbildungsverhältnis wieder aufkündigen. Um zu verhindern, dass Auszubildende zwischen Vertragsunterzeichnung und Ausbildungsbeginn abspringen, ist es wichtig in diesem Zeitraum den Kontakt zu halten. Lassen Sie die Auszubildenden zum Beispiel zur Auswahl der Arbeitskleidung in Ihr Unternehmen kommen oder laden Sie sie zum Sommerfest oder dem Tag der offenen Tür ein. Dies ist (nicht nur bei minderjährigen Azubis) auch eine gute Möglichkeit die Erziehungsberechtigten kennenzulernen
- Betrieblicher Ausbildungsplan: Beschäftigen Sie sich vor Ausbildungsstart mit dem Ausbildungsrahmenplan, so dass Sie mit den Ausbildungsinhalten vertraut sind und für Ihren Betrieb einen Ablaufplan (roter Faden durch die Ausbildung) erarbeitet haben.
- Anmeldung bei der Berufsschule: Melden Sie die Auszubildende bzw. den Auszubildenden bei der Berufsschule an. Die passende Berufsschule finden Sie in der Schulsuche des Schulministeriums.
- Anmeldung bei der Krankenkasse: Melden Sie die Auszubildende bzw. den Auszubildenden bei ihrer bzw. seiner Krankenkasse.
- Berichtsheft: Entscheiden Sie ob der Ausbildungsnachweis in einem analogen oder digitalen Berichtsheft geführt werden soll und besorgen Sie ein entsprechendes Exemplar bzw. eine Lizenz.
- Vorbereitung der Ausbildungsstätte: Besorgen Sie (bei Bedarf) Werkzeug, Lehr- und Arbeitsmaterialien sowie Arbeitskleidung in der passenden Größe. Bereiten Sie den Arbeitsplatz entsprechend vor.
- Patensystem: Bennen Sie eine Person in Ihrem Unternehmen, die sich in den ersten Tagen und Wochen vermehrt um die neue Auszubildende bzw. den neuen Auszubildenden kümmert. Hierbei geht es nicht darum, die fachliche Ausbildung zu übernehmen, sondern Gepflogenheiten im Betrieb zu erklären und z.B. die Mittagspause gemeinsam zu verbringen. Auszubildende aus den höheren Lehrjahren eignen sich hierfür besonders.
- Zeit nehmen: Für Ihre Auszubildende bzw. Ihren Auszubildenden ist alles im Arbeitsleben neu. Es benötigt einige Zeit Routinen und Regeln im Betriebsalltag kennen zu lernen. Zudem sind vor allem junge Auszubildende zu Beginn eher unsicher, da der Weg in die Ausbildung ein großer Schritt ist. Planen Sie besonders in den ersten Tagen viel Zeit für das Kennenlernen und die Vermittlung der „Spielregeln“ während der Ausbildung ein. Hiermit legen Sie einen guten Grundstein für den weiteren Verlauf der Ausbildung.
- Feedback geben: Vereinbaren Sie regelmäßige Feedbackgespräche mit Ihrer Auszubildenden bzw. Ihrem Auszubildenden. Erkundigen Sie sich, wie es ihr/ihm in der Ausbildung geht. Geben Sie selbst Feedback zu Dingen die Ihnen positiv oder negativ aufgefallen sind. Heben Sie Erfolgserlebnisse hervor und besprechen Sie, welche Lernfelder es noch gibt und entwickeln Sie gemeinsam die nächsten Ziele.
- Probezeit nutzen: Im Ausbildungsvertrag haben Sie eine Probezeit von bis zu 4 Monaten vereinbart. Nutzen Sie diese, indem Sie das Verhalten und die Fortschritte der Auszubildenden bzw. des Auszubildenden genau beobachten. Sollten Ihnen gravierende Mängel auffallen, die sich auch nach umfangreichem Feedback nicht bessern, beraten wir Sie gerne zur Lösung des Ausbildungsverhältnisses während der Probezeit.
- Berufsschule: Für eine erfolgreiche betriebliche Ausbildung ist es essentiell, dass Auszubildende theoretisches Wissen in der Berufsschule vermittelt bekommen. Erkundigen Sie sich regelmäßig nach dem Leistungsstand. Um mit den Lehrkräften ins Gespräch zu kommen, bieten die meisten Berufsschulen einen Ausbildersprechtag an. Tauschen Sie zudem mit den Lehrkräften E-Mail-Adressen aus.
- Unterstützung und Förderung: Manche Auszubildenden haben Schwierigkeiten mit dem hohen Tempo der Wissensvermittlung in der Ausbildung. Für ausländische Auszubildende kann die deutsche Sprache eine zusätzliche Hürde darstellen. Auch Probleme im sozialen Umfeld können den Ausbildungserfolg gefährden. Eine umfangreiche Unterstützung bietet die Assistierte Ausbildung. Im Gegenzug dazu besteht bei besonders leistungsstarken Auszubildenden die Möglichkeit eine vorzeitige Zulassung zu Gesellenprüfung zu beantragen.
- Änderungen mitteilen: Sollte es zu Änderungen im Ausbildungsverhältnis kommen, sind Sie dazu verpflichtet uns diese mitzuteilen. Dies betrifft zum Beispiel ein Wechsel der Ausbilderin bzw. des Ausbilders oder die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses.
- Übernahme nach der Ausbildung: Besprechen Sie mit Ihren Auszubildenden, ob eine Weiterbeschäftigung in Ihrem Unternehmen nach der Ausbildung gewünscht ist. Spätestens 3 Monate vor Ende der Ausbildung sollten Sie ihnen verbindlich mitteilen, ob die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis möglich ist. Ist dies nicht der Fall, weisen Sie sie darauf hin, dass sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden müssen.
- Prüfungsvorbereitung: Geben Sie Ihren Auszubildenden genug Zeit für die Vorbereitung auf die Gesellen- oder Abschlussprüfung. Unterstützen Sie sie dabei in dem Sie ihr Wissen weitergeben.
- Ausbildungszeugnis: Unabhängig davon, ob die Auszubildenden bei Ihnen im Betrieb verbleiben, sollten Sie ihnen ein Ausbildungszeugnis ausstellen. Wir stellen Ihnen hierfür beispielhafte Muster zur Verfügung.