Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)BEG: Richtlinien für Wohngebäude und Nichtwohngebäude veröffentlicht
2021 wird mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Das Förderprogramm ist zukünftig in drei Teilprogramme unterteilt und soll das Förderverfahren vereinfachen und optimieren.
Die drei Teilprogrammen sind wie folgt unterteilt:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Der Bereich Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist bereits am 01.01.2021 in Kraft getreten. Die Richtlinien für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) sollen am 01. Juli 2021 folgen und sind im Bundesanzeiger am 01. Feburar 2021veröffentlicht worden:
- Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) - externer Link
- Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) - externer Link
Energieberater/innen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sind, müssen ihre Eintragung nicht verändern: "Expertinnen und Experten, die bisher Nachweise für Einzelmaßnahmen in der KfW-Förderung erstellen konnten, können das nun auch in der Einzelmaßnahmenförderung des BAFA. Ein neuer Antrag in der Expertenliste ist in der Regel nicht erforderlich." [Quelle: www.energie-effizienz-experten.de]
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