Bei Anzeigepflicht für Abfalltransporte noch Nachholbedarf

Bereits seit Juni 2014 ist die Beförderung von Abfällen über öffentlichen Straßen mit einer Anzeigepflicht gegenüber den Abfallwirtschaftsbehörden verbunden. Dies gilt, sobald Betriebe mit eigenem Personal oder in eigenen Fahrzeugen pro Jahr insgesamt mehr als 20 Tonnen an nicht-gefährlichen Abfällen oder mehr als 2.000 kg an gefährlichen Abfällen transportieren. Bislang haben viele Handwerker noch nicht reagiert. Um diese vor negativen Konsequenzen zu bewahren, richtet sich die Kammer mit einem Merkblatt an die Mitgliedsbetriebe.

Während allein aus dem Handwerk NRW-weit mehrere zehntausend Anzeigen zu erwarten waren, lagen den Behörden bis März 2015 insgesamt - also quer über alle Wirtschaftsbereiche - erst etwa 4.500 Anzeigen vor. Dabei ging die Anzahl neu gestellter Anzeigen von Monat zu Monat zurück.

Um einen gesetzeskonformen Vollzug herzustellen, könnten die Behörden also häufiger kontrollieren als bisher. Dann ist es besser, nicht zu den "schwarzen Schafen" zu gehören. Kümmern Sie sich also jetzt!

Das Merkblatt "Wichtige Regeln für Abfallbeförderer im Handwerk" hilft Ihnen zu klären, ob Sie von den gesetzlichen Anforderungen betroffen sind und in wie weit Sie konkreten Rechtspflichten nachkommen müssen.

Dr. Evelin Denkhaus HWK Düsseldorf

Dr. Evelin Denkhaus

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Dr. Volker Becker HWK Düsseldorf

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