Geld Zuwachs
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Das "Betriebsrentenstärkungsgesetz" fördert die ergänzende Altersvorsorge.Betriebsrente

Die Betriebsrente soll insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen weiter verbreitet werden. Auch für Beschäftigte mit geringem Einkommen soll ein Anreiz zur zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen werden. Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) gibt in einem Flyer einen Überblick über die Regelungen in folgenden Punkten:

  • Erhöhung des Förderrahmens
  • Förderung von Geringverdienern
  • Zahlung von Arbeitgeberzuschüssen
  • Einmalzahlungen bei Ausscheiden aus dem Betrieb
  • Verbesserungen bei der Riester-Förderung
  • Einführung eines Freibetrages bei der Grundsicherung

Bei Verträgen zur Entgeltumwandlung (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung),  ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer min. 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zu gewähren, sofern der Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltumwandlung Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung einspart.

Seit 2022 gelten verpflichtende Arbeitgeberbeiträge auch bei Altverträgen, d.h. für bis zum 31. Dezember 2018 vereinbarte Entgeltumwandlungen.