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Praxis RechtReferenzfotos im Internet veröffentlichen

Für Handwerksbetriebe sind Referenzfotos von fertiggestellten Werken eine gute Möglichkeit,  potenzielle Kunden auf der eigenen Website oder auf Social-Media-Kanälen über die angebotenen  Dienstleistungen zu informieren und mit geleisteter Qualitätsarbeit zu werben. Oft fertigen Betriebe die Fotos selbst an. Dabei gibt es einiges zu beachten.

Praxis Recht bieten einen allgemeinen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte bei der Veröffentlichung von Referenzfotos im Internet.

 

Um möglichen Streitigkeiten vorzubeugen, empfehlen wir, die Kunden darauf hinzuweisen, dass Referenzfotos der Werke für die Verwendung auf der Webseite und auf Social-Media-Kanälen erstellt werden sollen. Es ist ratsam, eine schriftliche Zustimmung für die Anfertigung und Veröffentlichung von Referenzfotos einzuholen.