GEG ist einen Schritt weiterBundeskabinett beschließt Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 23. Oktober 2019 das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen.
Das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ (kurz: Gebäudeenergiegesetz oder GEG) sieht eine Zusammenfassung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) vor. In der neuen Fassung gibt es einige Neuerungen und kleinere Änderungen gegenüber früheren GEG-Entwürfen.
Das Gesetz ist damit aber noch nicht in Kraft. Jetzt muss der Bundestag zustimmen.
Eine Pressemitteilung des ZDH-Generalsekretärs Holger Schwannecke zum GEG-Beschluss des Bundeskabinetts finden Sie hier: Pressemitteilung GEG, ZDH
Den Text des Gesetzentwurfs finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Text des Gesetzentwurfs GEG