Energieausweis, Immobilienanzeigen und EnEV 2014

Neues zur EnEV

Obwohl der Energieausweis nun schon seit ein paar Jahren eingeführt ist, scheint er jetzt von vielen erst wahrgenommen zu werden. Sicher ist eine Ursache die Vergabe der Registrierungsnummern für Energieausweise, die beim Deutschen Institut für Bautechnik (DiBT) seit dem 1. Mai 2014 verpflichtend sind. Stichprobenkontrollen durchs das DiBT sind angekündigt, vorerst sind es Validitätsprüfungen, die sich elektronisch durchführen lassen.

Weitere Neuerung: Ab 1. Mai 2014 müssen in kommerziellen Immobilienanzeigen die geforderten Energiekennwerte angegeben sein. Geregelt im §16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen EnEV2014. Diese Immobilienanzeigen will die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) ins Visier nehmen. In deren Pressemitteilung heißt es unter anderem: "Ab dem 1. Mai 2014 gelten in Deutschland neue Informationspflichten für Vermieter und Verkäufer bezüglich der Energieeffizienz von Immobilien. Potentielle Käufer oder Mieter sollen sich anhand des Energieausweises ein Bild über den energetischen Zustand eines Gebäudes machen können. Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) kündigte als klageberechtigte Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation an, im Rahmen einer bundesweiten Marktüberwachung den Anzeigenmarkt genau zu beobachten. Festgestellte Verstöße wird sie juristisch verfolgen, um eine schnelle, konsequente Angabe der Energieverbrauchsinformationen sicherzustellen..." [Quelle: www.duh.de]

Um in "alten", noch gültigen Energieausweisen die erforderlichen Informationen für die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen zu finden, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eine Arbeitshilfe veröffentlicht. Sie soll als Lesehilfe das Auffinden der erforderlichen Informationen für die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen erleichtern.

Die Arbeitshilfe Pflichtangaben in Immobilienanzeigen und "alte" Energieausweise (§ 29 Absatz 2 Satz 5 und § 29 Absatz 3 Satz 4 der Energieeinsparungsverordnung - EnEV - in Verbindung mit § 16a EnEV) finden Sie hier: www.bundesanzeiger.de