
Jetzt noch mehr Möglichkeiten in der internationalen Berufsbildung.Erasmus+ Programm
Das EU-Programm Erasmus+ unterstützt berufliche Auslandsaufenthalte von Lernenden und Personal in der beruflichen Bildung. Für die aktuelle Programmlaufzeit 2021 bis 2027 wurde das Budget deutlich erhöht und die bisher gültigen Förderbedingungen erweitert.
Zielländer:
Neben den bisherigen Programmländern können auch Fördergelder für berufliche Auslandsaufenthalte in so genannte Partnerländer beantragt werden. Die Förderhöhe hierfür darf allerdings maximal 20 % des beantragten Gesamtbudgets betragen.
Eine gute Alternative für die Förderung von Auslandsaufenthalten, die nicht in den Programmländern absolviert werden sollen, ist das Programm AusbildungWeltweit.
Programmländer:
27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei
NEU Partnerländer:
Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Angola, Antigua und Barbuda, Äquatorialguinea, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Australien, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belarus, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Botsuana, Brasilien, Brunei, Burkina Faso, Burundi, Cabo Verde, Chile, China, Cookinseln, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Demokratische Republik Kongo, Demokratische Volksrepublik, Dominica, Dominikanische Republik, Dschibuti, Ecuador, El Salvador, Eritrea, Eswatini, Färöer, Fidschi, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Hongkong, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Israel, Jamaika, Japan, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo, Korea, Kosovo, Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Macau, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Marokko, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Neuseeland, Nicaragua, Niger, Nigeria, Niue, Oman, Pakistan, Palästina, Palau, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Russland, Salomonen, Sambia, Samoa, San Marino, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, Schweiz, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Somalia, Sri Lanka, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Sudan, Südkorea, Südsudan, Suriname, Syrien, Tadschikistan, Taiwan, Tansania, Thailand, Timor Leste, Togo, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschad, Tunesien, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Uruguay, Usbekistan, Vanuatu, Vatikanstaat, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Vietnam, Zentralafrikanische Republik
Zielgruppen
Die Zielgruppe derer, für die ein Erasmus+ Stipendium beantragt werden kann, wurde bei den Lernenden dahingehend ausgeweitet, dass nun u.a. auch Personen unterstützt werden können, die sich noch in der Berufsausbildungsvorbereitung befinden. Weiterhin können auch berufliche Auslandsaufenthalte von Berufsbildungspersonal gefördert werden.
Lernende:
- Auszubildende in der dualen Ausbildung nach BBiG oder HWO
- NEU: Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler
- NEU: Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler, Berufsoberschülerinnen und Berufsoberschüler sowie Schülerinnen und Schüler an Fachgymnasien
- NEU: Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung
- Duale Studierende mit eingetragenem Ausbildungsverhältnis bei einer Kammer
- Umschülerinnen und Umschüler
- Personen in formal geordneten Weiterbildungsgängen nach Landes- oder Bundesrecht
- Absolventinnen und Absolventen genannter Bildungsgänge bis zu einem Jahr nach Abschluss
Bildungspersonal:
- Ausbilderinnen und Ausbilder
- Lehrkräfte
- Leiterinnen und Leiter von Ausbildungseinrichtungen
- Personen, die für die Ausbildungsplanung, Personalentwicklung und die Berufsausbildungsvorbereitung zuständig sind
Förderfähige Aktivitäten
Auch in Hinblick auf Art und Umfang der beruflichen Auslandsaufenthalte sind im neuen Erasmus+ Programm einige Neuerungen erfolgt. So kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erasmus+ Förderung für berufliche Auslandsaufenthalte von Lernenden bereits ab einer Dauer von zwei Tagen beantragt werden. Auch die finanzielle Unterstützung von Teilnehmenden an berufsbezogenen Wettbewerben wie z. B. EuroSkills oder WorldSkills ist somit möglich.
Auch für das Bildungspersonal wurde das Erasmus+ Programm erweitert. So umfasst die Förderung nun beispielsweise die Einladung von Expertinnen und Experten aus dem Ausland (z. B. für Fachvorträge, Fortbildungsseminare). Umgekehrt sind unter dem neuen Erasmus+ Programm auch die Teilnahme an Kursen und Lehrgängen im Ausland förderfähig.
Lernende:
- Berufliche Lernaufenthalte/Auslandspraktika
- NEU: kurze Teilnahme an Wettbewerben (z.B. World-Skills) ab 2 Tagen
- NEU: kürzere Lernaufenthalte ab 2 Tagen für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Behinderung, Gesundheitliche Probleme, Hindernisse im Zusammenhang mit dem Bildungssystem, kulturelle Unterschiede, soziale Hindernisse, wirtschaftliche Hindernisse, Hindernisse aufgrund von Diskriminierungen, geographische Hindernisse), mit Begleitpersonen
Berufsbildungspersonal:
- Jobshadowing, Lehr- oder Schulungstätigkeit
- NEU: Besuch von Kursen und Schulungen
- NEU: Teilnahme an Kursen und Schulungen (Dauer: 2 – 30 Tage)
- NEU: Experten einladen
- NEU: vorbereitende Besuche
Fördersätze
Das erhöhte Budget von 4,39 Mrd. Euro im Bereich Berufsbildung ermöglicht auch eine Steigerung der Fördersätze im Erasmus+ Programm. Für Lernende wurden die Aufenthaltspauschalen um ca. 40 %, für Berufsbildungspersonal um ca. 14 % gesteigert.
- NEU: höhere Fördersätze
- NEU: höhere Reisekostenpauschale für „Green Travel“ (z. B. An- und Abreise per Zug)
Mehr Infos
Erasmus+ Programmleitfaden (na-bibb.de)
Kontakt
Rebecca Hof
Mobilitätsberaterin
Fax 0211 8795-95608
rebecca.hof--at--hwk-duesseldorf.de