Elektromobilität 7 zu 3
iStockphoto.com/Petair

Anfang Juni hat die Bundesregierung das Konjunkturpaket vorgestellt, mit dem die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise gemindert werden sollen. Großer Profiteur ist hier die Elektromobilität.Erhöhter Umweltbonus für E-Autos und weitere Vergünstigungen für die Elektromobilität beschlossen

Durch den Umweltbonus wird der Austausch der Kfz-Flotte durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge gefördert. Der Koalitionsausschuss hat beschlossen den Bundesanteil am Umweltbonus als neue Innovationsprämie zu verdoppeln.

Verdopplung des Umweltbonus (Bundesanteil)

Die Kaufprämie besteht seit 2016 und wurde zuletzt im Februar deutlich verhöht. Die Prämie setzt sich dabei zu gleichen Teilen aus einem Herstelleranteil und einem Bundesanteil zusammen. Für rein elektrische Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis von maximal 40.000 € bedeutet das einen Herstelleranteil von 3.000 € (Rabatt auf den Nettopreis) und einen Bundesanteil von ebenfalls 3.000 €. Bei teureren Fahrzeugen und Plugin-Hybriden verringert sich der Umweltbonus etwas.
Nun soll der Bundesanteil verdoppelt werden. Im besten Fall (rein elektrisch, Preis max. 40.000 €) liegt der Umweltbonus bei 9.000 € (netto) bzw. 9.480 € (inkl. 16 % MwSt).

Hier geht es zum Umweltbonus (BAFA)

Zudem wurden weitere Begünstigungen für die Elektromobilität beschlossen:

1. Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer richtet sich nach dem CO2-Ausstoß und der Fahrzeugklasse. Elektrofahrzeuge, die nach dem 18. Mai 2011 zugelassen wurden, sind 10 Jahre von dieser Steuer befreit. Ursprünglich war die Regelung bis zum 31. Dezember 2020 befristet, nun wird sie bis zum 31. Dezember 2030 verlängert

2. Dienstwagenbesteuerung

Werden den Mitarbeitenden regelmäßig Firmenwagen zur privaten Nutzung überlassen, ist dies nach dem Einkommensteuergesetz ein laufender Arbeitslohn und somit ein geldwerter Vorteil, der mit 1 % des Bruttolistenpreises versteuert werden muss. Für Fahrzeuge, die nach dem 31. Dez. 2018 angeschafft wurden und weniger als 40.000 € (inkl. MwSt.) kosten, verringert sich das anzusetzende Bruttolistenpreis auf ein Viertel. Nun soll die Preisgrenze für diese "0,25-%-Besteuerung" auf 60.000 € angehoben werden.

Weitere Informationen zu diesen und weiteren steuerlichen Vofteilen für die Elektromobilität finden Sie unter elektromobilitaet.nrw

Scharfenberg Peter

Peter Scharfenberg

Fachreferent Klimaschutz und Energiemanagement

Zum Aquarium 6a

46047 Oberhausen

Tel. 0208 82055-86

Fax 0208 82055-77

peter.scharfenberg--at--hwk-duesseldorf.de