Bescheinigung des Fachunternehmens gemäß § 35c Absatz 1 Satz 7 EStGFachunternehmerbescheinigung für Steuerermäßigung energetischer Maßnahmen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 31. März 2020 im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden die amtlichem Muster für die Bescheinigung des Fachunternehmens gemäß § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG sowie für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 Energieeinsparverordnung veröffentlicht.
Danach sind für die Bescheinigung nach § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG die amtlich vorgeschriebenen Muster I und II zu verwenden. Vom Inhalt, Aufbau und von der Reihenfolge der Angaben darf nicht abgewichen werden.
Eine individuelle Gestaltung der Felder für die Bezeichnung des ausführenden Fachunternehmens und des Bauherrn sowie eine Ergänzung der Bescheinigungen um ein zusätzliches Adressfeld sind hingegen zulässig.
Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt für den bzw. die Eigentümer des Wohngebäudes/der Wohnung. In Fällen des Miteigentums an einem Wohngebäude/einer Wohnung bedarf es der Angabe der Miteigentumsanteile.