Mechatroniker Kältetechnik Handwerk
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Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt.Fragen zu Ausbildung und Prüfungen



  • Die Abschluss- und Gesellenprüfungen der Handwerkskammer Düsseldorf finden überwiegend statt. Sollte Ihre Prüfung verschoben werden, informieren wir Sie umgehend.
  • Sollte Ihre Abschuss- oder Gesellenprüfung von einer Kreishandwerkerschaft oder Innung durchgeführt werden, informieren Sie sich bitte dort, ob Ihre Prüfung stattfindet.
    Zwischenprüfungen müssen aufgrund der CoronaSchVO ausfallen oder verschoben werden. Auch hier informieren wir Sie rechtzeitig. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen haben.

 Ansprechpersonen Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen




Ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, seinem Auszubildenden Zeit zur Vorbereitung auf die Prüfung zu geben?

Ja! Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, seinem Auszubildenden die ausgefallene Berufsschulzeit als Vorbereitungszeit für die Prüfung zur Verfügung zu stellen. Diese Zeit ist notwendig, um die theoretischen Ausbildungsinhalte, die ansonsten in der Berufsschule vermittelt würden, zu erlernen.


Darf ein Auszubildender der Ausbildung fernbleiben?

Solange ein Auszubildender weder krank, noch unter Quarantäne gestellt ist, muss er im Ausbildungsbetrieb erscheinen. Um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen kann der Ausbildungsbetrieb bei einer konkreten Gefährdung den Auszubildenden von der Arbeit freizustellen oder Teile der Ausbildung (zum Beispiel das Führen des Ausbildungsnachweises oder die Erarbeitung des ausgefallenen Berufsschulstoffes) zu Hause zu erlauben.


Kann für Auszubildende Kurzarbeit angeordnet werden?

Auszubildenden gegenüber kann in der Regel keine Kurzarbeit angeordnet werden. Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten. Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann Kurzarbeit in Ausnahmefällen auch für Auszubildende in Frage kommen.

Sollte Auszubildenden gegenüber Kurzarbeit angeordnet werden, haben sie Anspruch auf Zahlung der vollen Ausbildungsvergütung für mindestens sechs Wochen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBIG). Abweichend von der gesetzlichen Mindestdauer können Ausbildungs- und Tarifverträge längere Fristen vorsehen.


Kann ich als Auszubildender in Zwangsurlaub geschickt werden?

Nein. Auszubildende können nicht pauschal in Zwangsurlaub geschickt werden. Der Auszubildende muss Urlaub beantragen. Dieser kann nicht gegen seinen Willen angeordnet werden. Gleiches gilt auch für den Abbau von Überstunden.


Was passiert, wenn ein Ausbildungsbetrieb infolge der Corona-Krise insolvent werden sollte?

Auch im Fall einer Insolvenz endet ein Ausbildungsverhältnis erst dann, wenn es von den Beteiligten einseitig oder durch Aufhebungsvertrag beendet wird. Tritt der Fall der Insolvenz wirklich ein, müsste der Ausbildungsbetrieb kündigen, wenn ihm die Fortsetzung der Ausbildung nicht mehr möglich ist. Auch der Auszubildende hätte in diesem Fall ein Kündigungsrecht. Betroffenen Auszubildenden raten wir in diesem Fall folgendes:

  • Setzen Sie sich unverzüglich mit der Arbeitsagentur in Verbindung
  • Nehmen Sie Kontakt mit der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Düsseldorf auf. Wir helfen Ihnen dabei, einen neuen Ausbildungsbetrieb zu finden.


Können derzeit Fachkräfte oder Azubis meines Betriebs ein Auslandspraktikum absolvieren?

Bitte überprüfen Sie vor Ausreise den aktuellen Stand der länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Gerne informieren wir Sie, ob darüber hinaus weitere Schritte zur problemlosen Durchführung des beruflichen Auslandsaufenthalts notwendig sind.


Wir beraten Sie gerne

Ausbildungsberatung

Yvonne Soentjens

Assistentin des Geschäftsführers Dr. Henke

Tel. 0211 8795-601

Fax 0211 8795-95601

yvonne.soentjens--at--hwk-duesseldorf.de

Zwischen-, Gesellen-, Abschlussprüfungen

Ass. Britta Withöft

Abteilungsleiterin Zwischen-/Gesellen-/ Abschlussprüfung

Tel. 0211 8795-610

Fax 0211 8795-95610

britta.withoeft--at--hwk-duesseldorf.de

Auslandspraktikum

Rebecca Hof

Beraterin "Berufsbildung ohne Grenzen"

Tel. 0211 8795-608

Fax 0211 8795-95608

rebecca.hof--at--hwk-duesseldorf.de