Außenwirtschaft London Großbritannien - Fahne mit Big Ben
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Handwerk und Brexit - Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich

Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich

Ab 1. Januar 2021 endet die Freizügigkeit zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU.

Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz, die aus beruflichen Gründen ins Vereinigte Königreich kommen, müssen eventuell ein Visum gemäß dem punktebasierten Einwanderungssystem des Vereinigten Königreichs beantragen. Dies hängt von der Art des Besuchs ab.

Für Besuche unter 6 Monaten können Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz ohne Visum einreisen. Sie dürfen geschäftsbezogenen Tätigkeiten nachgehen, wie der Teilnahme an Meetings, Veranstaltungen und Konferenzen. Die Dienstleistungserbringung mit eigenen Mitarbeitern zählt unter Umständen nicht dazu! Kontaktieren Sie bei Ihrem konkreten Vorhaben bitte die Außenwirtschaftsberatung! Erfahren Sie hier mehr über erlaubte geschäftsbezogene Tätigkeiten bei Besuchen im Vereinigten Königreich unter 6 Monaten.

Wenn Sie möchten, dass Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten oder der Schweiz länger als 6 Monate im Vereinigten Königreich arbeiten, müssen Sie sich informieren, unter welchen Umständen dies gemäß der britischen Einwanderungsgesetzgebung möglich ist.