Digitaliserung im Handwerk
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Pressemitteilung Nr. 26 vom 5.6.2020HWK begrüßt neues Förderprogramm für Digitalisierung

Digitalisierung und Innovation bestimmen zunehmend die Wettbewerbschancen auch kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU). Gleichzeitig ist es für viele mittelständische Unternehmen nicht leicht, die vorhandenen Potentiale zu erkennen und auszuschöpfen. Die Landesregierung hat daher ein neues Förderprogramm aufgelegt, das es den Unternehmen ermöglicht, ihre Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren weiterzuentwickeln und zu digitalisieren.

Das Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) besteht aus zwei Teilprogrammen. Die Assistentenförderung unterstützt die Einstellung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die Gutscheinförderung enthält die Varianten MID-Analyse, MID-Innovation und MID-Digitalisierung. Diese sollen kleinen und mittleren Unternehmen helfen, innovative Projekte umzusetzen.

Das Programm zielt darauf, die Entwicklung von Neuerungen anzuregen und ist ausdrücklich nicht für den Einkauf bestehender Lösungen gedacht. Beispiele und Anwendungsfelder für förderfähige und nicht förderfähige Vorhaben sind hier aufgelistet.

Wie hoch ist die Förderung? Wer kann sie beantragen?

Über die Gutscheinförderung werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet, der maximale Förderbetrag umfasst je nach Variante 15.000 Euro bzw. 40.000 Euro. „Wir haben lange auf die Neugestaltung der Innovationsgutscheine gewartet und eine Förderquote von 80 % ist ungewöhnlich großzügig“, meint Tobias Werthwein, Beauftragter für Innovation und Technologie (BIT) bei der Handwerkskammer Düsseldorf.

Einen MID-Gutschein können Betriebe mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die unter die KMU-Definition der EU fallen, was für die meisten der hier angesiedelten Handwerksbetriebe zutrifft (bis zu 250 Mitarbeitende, Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro bzw. Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro).

Anträge sind ab sofort möglich und werden über die Webseite www.mittelstand-innovativ-digital.nrw gestellt. Dort sind auch weitere Informationen zu dem Programm zu finden. Ab dem 10. Juni finden Web-Sminare statt, in denen Interessenten ihre Fragen direkt mit den Verantwortlichen klären können.

Fragen rund um das Thema Digitalisierung beantwortet bei der Handwerkskammer Düsseldorf der Beauftragte für Innovation und Technologie, Tobias Werthwein.

Tobias Werthwein

Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)

Georg-Schulhoff-Platz 1

40221 Düsseldorf

Tel. 0211 8795-357

Fax 0211 8795-95357

tobias.werthwein--at--hwk-duesseldorf.de