Bei Umsetzung drohen Versorgungsengpässe, Betriebsschließungen und Arbeitsplatzverluste.Nach Diesel-Urteil: Handwerk warnt vor Fahrverboten

Pressemitteilung Nr. 9 vom 27.02.2018

Bundesverwaltungsgericht erklärt Dieselfahrverbote für zulässig.
Handwerk befürchtet bei Umsetzung Versorgungsengpässe, Unternehmensschließungen und Arbeitsplatzverluste.
Ehlert: Fahrzeughersteller müssen unverzüglich und kostenlos effektiv nachrüsten

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute bestätigt, dass die Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen eines Luftreinhalteplans Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge aussprechen darf. Kammerpräsident Andreas Ehlert erklärt dazu:

„Fahrverbote sind nicht alternativlos. Eine Aussperrung von Dieselfahrzeugen würde nahezu den gesamten Liefer-, Bau-, und Monteurverkehr des Handwerks zum Erliegen bringen. Leidtragende wären zudem unsere Arbeitnehmer, die mit einem Diesel-PKW an eine Baustelle bzw. zu ihrer Arbeitsstelle gelangen müssen. Rund 83 Prozent der Handwerkerflotte sind dieselbetrieben. Nahezu jeder zweite Handwerksbetrieb im Großraum Düsseldorf wäre von einem Dieselfahrverbot wirtschaftlich erheblich oder sogar existenziell betroffen. Für 90 Prozent der Handwerksunternehmen gibt es am Markt gar keine Umstellungsmöglichkeit auf alternative Antriebe. Ein Dieselfahrverbot wäre somit faktisch eine Enteignung von Betriebsvermögen und würde zahlreichen Betrieben die Existenzgrundlage entziehen. Unternehmensschließungen und Arbeitsplatzverluste wären die Folge.

Das Handwerk warnt dringend davor, Luftreinhaltepläne in Kraft zu setzen, die ein generelles Einfahrverbot für dieselbetriebene Fahrzeuge enthalten. Das Handwerk erwartet eine umfassende Prüfung der Verhältnismäßigkeit durch die betroffenen Kommunen. Das Handwerk hat in den letzten Jahren - in der Erwartung, "saubere Fahrzeuge" anzuschaffen - mit erheblichem finanziellen Aufwand seinen Fuhrpark runderneuert. Mehr als jedes zweite Fahrzeug in unserem Wirtschaftsbereich hat Euro-5-Norm und ist höchstens vier Jahre alt. Es kann nicht sein, dass praktisch neue Fahrzeuge jetzt stillgelegt werden müssen. Die Fahrzeugindustrie hat die Grenzwertüberschreitungen verursacht und hat diese nun zügig und für Fahrzeugnutzer und Werkstattbetriebe des Kfz-Gewerbes kostenneutral zu beseitigen. Ich verweise auf die Untersuchung des ADAC über die Wirksamkeit von Hardware-Nachrüstungen an Euro-5-Dieselfahrzeugen. Bis zu 70 Prozent (innerorts) beziehungsweise 90 Prozent (außerorts) weniger Schadstoffausstoß lassen sich laut neuesten Messungen durch Nachrüstungen an solchen Fahrzeugen erreichen.

Eine nachhaltige Luftreinhaltepolitik erfordert ein breites Herangehen unter Einbezug aller NO2-Emittenten. Dazu gehören die Erneuerung der Busse (Umstieg von Dieselfahrzeugen auf alternative Antriebe), eine Förderung von Carsharing, E-Mobilität, eine deutliche Ertüchtigung des ÖPNV, eine bessere Verkehrslenkung und Verkehrsverflüssigung sowie eine konsequente Orientierung am Leitbild der "Stadt der kurzen Wege“.“

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