Veränderte Fristen und ZielgebieteNeues Landeswassergesetz regelt Dichtheitsprüfung
Seit dem 16. März 2013 ist das novellierte Landeswassergesetz (LWG) für Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Demnach müssen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten und bei bestimmter gewerblicher Nutzung zukünftig je nach Baujahr bis 2015 bzw. bis 2020 geprüft werden. Außerhalb von Schutzgebieten gelten für Privathaushalte keine zusätzlichen landesgesetzlichen Vorgaben mehr.
Die neuen Prüffristen für die „Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen“
Ausgangslage | Prüffrist |
Neubau | nach Errichtung |
Neubau im Bestand | alle 20 Jahre sofern prüfpflichtig |
Abwasserleitungen im Bestand | |
private Anschlussleitungen für industrielles oder gewerbliches Abwasser in Wasserschutzzonen Bau vor 1990 | bis zum 31.12.2015 |
private Anschlussleitungen für industrielles oder gewerbliches Abwasser in Wasserschutzzonen Bau nach 1990 | bis zum 31.12.2020 |
private Anschlussleitungen für häusliches Abwasser in Wasserschutzzonen Bau vor 1965 | bis zum 31.12.2015 |
private Anschlussleitungen für häusliches Abwasser in Wasserschutzzonen Bau nach 1965 | bis zum 31.12.2020 |
Mit der Novellierung des LWG wurde der frühere § 61a zur „Dichtheitsprüfung“ aufgehoben. Jetzt sind die Vorschriften zur „Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen“ in den §§ 53 und 61 geregelt. Ergänzend zu diesen landesweit einheitlichen Vorgaben können aber die Kommunen/Gemeinden eigene Vorgaben festlegen. Konkret bedeutet das, dass diese Fristen und Zielgebiete festlegen oder auf die Fristen bisher gültiger Satzungen bestehen können.
Unabhängig von den vorgenannten Fristen, ist jeder Betreiber einer privaten Abwassereinleitung grundsätzlich verpflichtet, deren Zustands- und Funktionsfähigkeit überwachen zu lassen. Diese Verpflichtung leitet sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes ab und durch Verweis auf die §§ 60 und 61 im Landeswassergesetz NRW verankert. Dabei ist nicht entscheidend, ob es sich um die Einleitung von häuslichem, industriellem/gewerblichem oder landwirtschaftlichem Abwasser in das kommunale Abwassernetz handelt.