Freie Fahrt für Fahrzeuge mit grüner PlaketteUmweltzonen im Kammerbezirk
Für alle Umweltzonen im Kammerbezirk gilt:
Freie Fahrt nur noch für Fahrzeuge mit einer grünen Plakette.
Umweltplaketten gibt es bei AU-Kfz-Werkstätten, Prüfstellen (TÜV/DEKRA) und Kfz-Zulassungsstellen. Ausnahmegenehmigungen können aus sozialen oder kraftfahrzeugbezogenen Gründen beantragt werden. Die Fuhrparkregelung als Möglichkeit der Ausnahme ist zum 31. Dezember 2015 ausgelaufen.
Keine Plakette benötigen weiterhin beispielsweise mobile Maschinen, Oldtimer, Fahrzeuge mit Kennzeichen für Überführungsfahrten.
Weitere Informationen:
Schadstoffplaketten - Wer bekommt sie?