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Pressemitteilung Nr. 38 vom 14.8.2020Verbessertes Aufstiegs-BAföG ebnet Weg zum Meister

Gute Nachrichten für Handwerkerinnen und Handwerker, die überlegen, ihren Meister oder Betriebswirt zu bauen: Seit diesem Monat gelten deutliche Verbesserungen beim Aufstiegs-BAföG (früher: „Meister-BAföG“): So sind die Förderbeiträge zum Lebensunterhalt, zu den Lehrgangskosten und für eine Kinderbetreuung zum Teil deutlich angehoben worden; ebenso die Zuwendung fürs Meisterstück und der Erfolgsbonus für bestandene Aufstiegsprüfungen zum Meister oder Betriebswirt (HWK). Darauf weist die Handwerkskammer Düsseldorf hin.

Zum 1.8. hat sich danach der Zuschussanteil zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 40 auf 50% erhöht. Staatlich gefördert werden insgesamt bis zu 15.000 Euro dieser Kosten; die übrigen 50 % gibt es als zinsverbilligtes Darlehen. Nach erfolgreichem Abschluss muss außerdem statt der Hälfte nur noch ein Viertel der Darlehenssumme zurückgezahlt werden. Und Gründerinnen und Gründer zahlen gar nichts mehr zurück, wenn sie innerhalb von 3 Jahren einen Betrieb neu eröffnen oder übernehmen.

Besonders wichtig dürfte für viele Interessenten an einer Aufstiegsfortbildung im Handwerk sein, dass auch die Unterhaltsförderung für Teilnehmende an Ganztages- bzw. Vollzeit-Lehrgängen zu einem Vollzuschuss ausgebaut worden ist. „Dadurch entsteht beim Faktor Lebensunterhalt nun gar keine Darlehensrückzahlungs-Pflicht mehr. Das ist ein großer Schritt hin zur Gleichstellung von Studium und Beruflicher Bildung!“, würdigte Kammerpräsident Andreas Ehlert die Aufstockungen, die das Handwerk seit langem gefordert hatte. Die Handwerkskammer Düsseldorf war an der Einführung des „Meister-BAföG“ im Jahr 1996 ursächlich beteiligt gewesen.

Weitere Infos im Detail, Antragsformulare und Beratung hält die Kammer im Netz vor unter: www.hwk-duesseldorf.de/aufstiegs-bafoeg 

Konrad Alexander Europawahl

Alexander Konrad

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