Einstieg in ein Berufsleben mit ZukunftVor der Ausbildung
Wie läuft eine Ausbildung ab? Gibt es auch andere Wege? Wir geben Antworten.
Welcher Beruf passt zu mir?
"Was soll ich nur werden?" Das ist doch klar: Handwerker*in! Schließlich hast du die Wahl zwischen 130 spannenden Handwerksberufen. Unter Berufe A - Z findest du Beschreibungen zu den einzelnen Berufen. Oder probier den Berufechecker aus. Einfach ein paar Fragen beantworten und schon werden dir passende Berufe vorgestellt.
Eine gute Ausbildung ist der erste wichtige Schritt in eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Die Handwerkskammer Düsseldorf unterstützt Schüler*innen, Auszubildende und Eltern bei Berufswahl, Bewerbung und Lehrstellensuche.
Welche Möglichkeiten bietet eine Ausbildung im Handwerk?
Wie kommt man an einen passenden Ausbildungsplatz?
Und was muss man bei der Bewerbung beachten?
Passgenaue Besetzung: Wir finden die richtige Lehrstelle
Wir informieren über die Ausbildungsberufe im Handwerk und überlegen gemeinsam mit Ihnen, welches Berufsbild am besten passt. Neben hilfreichen Bewerbungstipps suchen wir einen geeigneten Ausbildungsbetrieb und leiten die Bewerbung weiter. Unser Beratungsangebot führen wir im Rahmen des Projekts Passgenaue Besetzung durch und es ist für Sie natürlich kostenlos.
Für den ersten Kontakt mit dem späteren Beruf ist ein Praktikum ein guter Weg. Jugendliche erhalten Einblick in das Berufsleben, können Kontakte knüpfen und Erfahrung gewinnen. Praktika machen sich gut in künftigen Bewerbungen und können entscheidend für die Einstellung sein. Und Betriebe haben den Vorteil, dass sie den möglichen Auszubildenden frühzeitig kennenlernen.
Welche Praktikumsarten gibt es?
Schülerpraktikum: Pflicht in den Klassen 9, 10 oder 11 der allgemeinbildenden Schulen. Dauer: 2 bis 3 Wochen.
Ferienpraktikum: Freiwillig, ohne schulischen Bezug. Schüler müssen min. 15 Jahre alt sein. Mehr als 4 Wochen (20 Arbeitstage) pro Jahr sind für unter 18-Jährige nicht erlaubt.
Praktikum - vorgeschrieben für die Berufsausbildung oder das Studium. Hier gibt es gesonderte Regelungen, die beim jeweiligen Träger zu erfragen sind.
Langzeitpraktikum - Einstiegsqualifizierung
Nicht immer klappt der Sprung von der Schule in den Beruf auf Anhieb. Wer kein Jahr verlieren möchte, für den ist eine Einstiegsqualifizierung (EQ) eine Alternative. Daran teilnehmen können Jugendliche, die bis zum 30. September eines jeden Jahres noch keinen Ausbildungsvertrag oder eingeschränkte Vermittlungschancen haben.
Ziel ist die Vermittlung von Grundkenntnissen und -fertigkeiten, um die Praktikaten auf eine anschließende Berufsausbildung vorzubereiten.
Vermittlung von Bewerbern aus den Vorjahren ab 1. August möglich
Die Agentur für Arbeit erstattet auf Antrag des Betriebs monatlich nachträglich Teile der Vergütung (max. 243 Euro) und den pauschalisierten Sozialversicherungsbeitrag in Höhe von 121 Euro.
Dauer: 6 bis 12 Monate
Vertragsbeginn: in der Regel zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar eines Jahres
Nach Ablauf erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der Handwerkskammer und ein Zeugnis vom Betrieb. In Einzelfällen können die Zeiten der EQ auch auf die nachfolgende Ausbildung in demselben Beruf angerechnet werden.
Die Berufsausbildung wird als dual bezeichnet, weil sie an zwei Lernorten - im Betrieb und in der Berufsschule - stattfindet. Im Betrieb überwiegen die praktischen, in der Berufsschule die theoretischen Inhalte.
Ausbildung im Betrieb
Richtet sich nach der Ausbildungsordnung (Ausbildungsdauer, Ausbildungsinhalte, Ausbildungsrahmenpläne und Prüfungsanforderungen für die jeweiligen Berufe)
Ergänzung durch Kurse in überbetrieblichen Ausbildungsstätten. Dort werden aktuelle Techniken und Technologien vermittelt, die zu den praktischen Aufgaben ihrer Berufsausbildung gehören.
Ausbildung an der Berufsschule
Landeseinheitliche Lehrpläne, die vom Schulministerium erlassen werden
Berufsbezogene Fächern sowie Fächer wie Deutsch, Wirtschafts- und Sozialkunde oder Sport
Unterricht wöchentlich an ein oder zwei 8-stündigen Unterrichtstagen oder wochenweise im Block
Unterrichtsstunden werden auf die Arbeitszeit angerechnet.
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Berufsschulabschluss
Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom beruflichen Abschluss (Gesellen-/ Abschlussprüfung) zuerkannt. Gleichwertig mit dem Abschluss der Hauptschule nach der Klasse Typ A. Wer die Berufsschule mit der Gesamtnote 3,0 oder besser abschließt, seine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung besteht und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse nachweisen kann, erhält den Abschluss Fachoberschulreife. Auch der Abschluss Fachhochschulreife kann in der Berufsschule erreicht werden, wenn die Voraussetzungen zur Erreichung der Fachoberschulreife erfüllt und zusätzlich Fächer besucht werden, die für den Erwerb der Fachhochschulreife erforderlich sind.
Ausbildungdauer
Sie beträgt - je nach Beruf - zwischen 2 und 3½ Jahren. Eine Verkürzung oder Verlängerung bzw. eine Teilzeitberufsausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ausbildung im Ausland
Bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit kann - in Absprache mit dem ausbildenden Betrieb - im Ausland absolviert werden. Mehr Infos
Start in die Ausbildung
Wir haben Katrin beim Start in ihre Ausbildung zur Elektronikerin für Gebäudesystemintegration begleitet. In 3 kurzen Clips berichtet sie, warum sie sich für die Ausbildung entschieden hat und wie es ihr in den ersten Tagen erging.
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Bewerbungstipps
Der erste Eindruck ist entscheidend!
Egal ob im Bewerbungsgespräch oder beim Kunden: Mache ich einen sympathischen Eindruck oder sammle ich – ohne es zu wissen – direkt Minuspunkte? Sind mein Aussehen, mein Verhalten und meine Sprache angemessen oder hat mein Auftreten eine eher negative Wirkung? Was ist bei einem Vorstellungsgespräch unbedingt zu vermeiden? Eine gute Hilfe ist unser Flyer "Bewerbungstipps".
Weitere Infos und praktische Tipps, wie man eine Bewerbung schreibt, sich auf das Bewerbungsgespräch vorbereitet und was man für eine erfolgreiche Bewerbung tun kann, finden Sie auch unter:
Hilfe für Geflüchtete bei Integration und Ausbildung
Das Handwerk bietet gute Perspektiven für geflüchtete Menschen. Mit dem Projekt "Willkommenslotsen" stehen wir Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen bei der Integration und bei einer Ausbildung im Handwerk:
Beratung und Berufsorientierung für einen Einstieg in eine Ausbildung im Handwerk
Beratung rund um die Möglichkeiten einer Ausbildung im Handwerk
Fragen zu Förderungsmöglichkeiten, parallel zur Ausbildung
Während Teilzeit im Arbeitsleben selbstverständlich ist, geht man in der Ausbildung in der Regel immer noch von einer 40-Stunden-Woche aus. Doch mittlerweile kann auch die Berufsausbildung in Teilzeit durchgeführt werden. Hierzu ist im Berufsausbildungsvertrag die Verkürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit zu vereinbaren. Diese darf aber nicht mehr als 50 % betragen. Damit noch ausreichend Zeit für eine gründliche betriebliche Ausbildung verbleibt, empfehlen wir ein Minimum von 25 Wochenstunden.
Dauer
Die Teilzeitausbildung führt grundsätzlich zu einer Verlängerung der kalendarischen Gesamtausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum eineinhalbfachen der regulären Dauer. Sofern individuelle Verkürzungsgründe (z.B. durch Nachweis bestimmter Schulabschlüsse) vorliegen, kann die Teilzeitberufsausbildung aber auch mit einem Verkürzungsantrag verbunden werden.
Der Teilzeitauszubildende (m/w/d) muss sowohl den Berufsschulunterricht als auch die überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen vollständig besuchen. Die Anrechnung der Berufsschulzeit auf die wöchentliche Ausbildungszeit erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen.
Urlaub
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage. Die Dauer der täglichen Arbeitszeit ist hierfür irrelevant. Teilzeitauszubildende, die an genauso vielen Tagen wie Vollzeitauszubildende arbeiten, haben den gleichen Urlaubsanspruch. Arbeiten Teilzeitauszubildende an weniger Tagen in der Woche als Vollzeitauszubildende ist der Urlaub entsprechend zu kürzen.
Vergütung
Eine prozentuale Kürzung der Ausbildungsvergütung entsprechend der prozentualen Kürzung der Wochenarbeitszeit ist möglich.
Fachpraktiker-Ausbildung für Menschen mit Behinderung
Nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes und §42r der Handwerksordnung gibt es für Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren können, besondere Ausbildungsregelungen. Im Bezirk der Handwerkskammer Düsseldorf sind bisher folgende Ausbildungsregelungen nach §66 BBiG / §42r HwO beschlossen worden:
Häufig werden diese Ausbildungen außerbetrieblich, z. B. in Berufsbildungswerken, angeboten. Eine betriebliche Ausbildung ist ebenfalls möglich und kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit gefördert werden. Förderleistungen und technische Arbeitshilfen helfen entscheidend dabei, die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung in die richtigen Bahnen zu leiten. Viele Fördermöglichkeiten müssen jedoch vor Vertragsunterzeichnung beantragt werden.