Zwei Abschlüsse in drei JahrenBetriebsassistent/in im Handwerk

Auszubildende können in drei Jahren zwei qualifizierte Abschlüsse erwerben:

  • den Gesellenbrief im jeweiligen Ausbildungsberuf
  • das Zeugnis der Fortbildungsprüfung "Gepr. Fachfrau/mann für kaufmännische Betriebsführung HWO" (staatlich anerkannt)

Der Gesellenbrief, die erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung sowie die Bescheinigung der Berufsschule über den erfolgreichen Besuch des Fremdsprachenunterrichts (Wirtschaftsenglisch) berechtigen schließlich zum Führen des Titels "Betriebsassistent/in im Handwerk".
 

Inhalte

  • Betriebswirtschaftslehre
  • Rechnungswesen
  • Vertrags-, Arbeits- und Sozialrecht
  • Kommunikation und Verkaufstechnik
  • Wirtschaftsenglisch
     

Nachweise

Am Ende der Lehrzeit muss der Handwerkskammer Düsseldorf Folgendes vorliegen:

  • eine Bescheinigung des Berufskollegs über die erfolgreiche Teilnahme an einem wirtschaftsorientierten Fremdsprachenunterricht (zumeist Englisch)
  • das Zeugnis der Gesellenprüfung
  • das Zeugnis der Fortbildungsprüfung "Gepr. Fachfrau/mann für kaufmännische Betriebsführung HWO"

Neben dem für alle Auszubildenden obligatorischen Berufsschulunterricht erhalten die "Betriebsassistenten" im Berufskolleg in Zusatzkursen Kenntnisse in Rechnungswesen, Wirtschaftslehre, Rechts- und Sozialwesen sowie kaufmännisches EDV-Wissen. Die erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung kann später als Teil III der Meisterprüfung angerechnet werden (gemäß § 46 Absatz 3 HwO). Am Ende der 3-jährigen Ausbildungszeit erfolgen die Gesellenprüfung und die Fortbildungsprüfung "Gepr. Fachfrau/mann für kaufmännische Betriebsführung HWO".
 

Wo findet der Unterricht statt?

Folgende Berufskollegs im Kammerbezirk Düsseldorf bieten die Zusatzqualifikation an:

Für diejenigen, die an keinem dieser Berufskollegs ihre reguläre Ausbildung absolvieren, bietet das Albrecht-Dürer-Berufskolleg einen Kurs für externe Schüler an. Weitere Infos (Termine, Anmeldung etc.) gibt es direkt bei der Berufsschule.

  • Eine Verkürzung der Ausbildungszeit oder eine vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
  • Die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs  ist erforderlich.
  • Eine Zusatzvereinbarung für die Doppelqualifikation "Betriebsassistent/in im Handwerk" muss dem Berufsausbildungsvertrag beigefügt werden.

Formulare erhalten Sie bei den Kreishandwerkerschaften / Innungen oder bei der Handwerkskammer Düsseldorf.