Verkehrsschild zur LKW-Maut vor dem Hintergrund einer Autobahn
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VerkehrLKW-Maut

Neben den Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen sind seit 2018 auch alle sonstigen (auch innerstädtischen) Bundesstraßen in die streckenabhängige Lkw-Maut einbezogen. Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen (inkl. Anhänger) sind mautpflichtig, wenn ihre überwiegende Zweckbestimmung auf den Güterkraftverkehr ausgerichtet ist oder sie konkret für den Gütertransport verwendet werden. Dies trifft auf einen Großteil der im Handwerk genutzten Fahrzeuge dieser Gewichtsklassen zu.

Mautänderung ab 1. Dezember 2023 und ab Mitte 2024
 

Ab 1. Dezember 2023 werden die Mautsätze für den aktuellen Geltungsbereich teils deutlich erhöht, da die CO2-Emissionsklasse als neues Tarifmerkmal eingeführt wird. Folglich wird der Mautsatz pro Kilometer zukünftig auch davon abhängen, wie viel CO2 ein Fahrzeug ausstößt.
Informationen von Toll Collect

Bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung nach dem 30. Juni 2019 und der Emissionsklasse Euro VI ist die Höhe der Maut von der sogenannten „CO2-Klasse“ abhängig. Diese Fahrzeuge werden von Toll Collect automatisch in die ungünstigste CO2-Klasse 1 eingestuft. Diese Einstufung sollte vom Fahrzeughalter überprüft und ggf. korrigiert werden. (Für Verbrenner-Lkw, die vor dem 1. Juli 2019 zugelassen wurden, ist die Klasse 1 stets korrekt.)
Ausführliche Erläuterungen von Toll Collect

In der neuen Fassung des Bundesfernstraßenmautgesetzes wird ab 1. Dezember 2023 nicht mehr auf das „zulässige Gesamtgewicht“ Bezug genommen, sondern auf die „technisch zulässige Gesamtmasse“ (tzGm). Einige Handwerksbetriebe haben in der Vergangenheit „abgelastet“ und damit die zulässige Gesamtmasse reduziert, um unter die Grenze von 7,5 Tonnen zu kommen.

Soweit es sich dabei um eine rein rechtliche Ablastung handelt, wird diese in den Fahrzeugpapieren unter „F.2: Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg“ und nicht unter „F.1: Technisch zul. Gesamtmasse in kg“ eingetragen. Wenn die Modifikation lediglich unter F.2. erfolgte, kann das dazu führen, dass einzelne Betriebe ab Gültigkeit des Gesetzes in die Mautpflicht fallen, wenn sie nun die Grenze von 7,5 Tonnen erreichen oder überschreiten. In diesem Fall wäre ab 1. Dezember 2023 bei Fahrten auf mautpflichtigen Strecken die Maut zu entrichten.

Alle Betriebe, die über abgelastete Fahrzeuge im angesprochenen Gewichtsbereich verfügen, sollten deshalb schnellstmöglich klären, ob sie ggf. zukünftig neu in die Mautpflicht fallen.
Informationen von Toll Collect

Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 werden zudem auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen in die Mautpflicht einbezogen. Dabei gilt jedoch eine Handwerkerausnahme:

§ 1 Abs. 2 Bundesfernstraßenmautgesetz:  Die Maut nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten, wenn folgende Fahrzeuge verwendet werden: (…)
Nr. 10: Fahrzeuge nach § 1 Absatz 1 Satz 2 mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt, benutzt werden."

Im Grundsatz ist davon auszugehen, dass ein Großteil der handwerklichen Tätigkeiten und Transportvorgänge von der Ausnahme erfasst werden.

Es soll eine Möglichkeit zur digitalen Voranmeldung von mautbefreiten Fahrzeugen aus dem Handwerk geben. Damit können Handwerker mit geeigneten Nachweisen glaubhaft machen, dass die im Betrieb genutzten Fahrzeuge ausschließlich unter den Voraussetzungen der "Handwerkerausnahme" zum Einsatz kommen, um die regelmäßige Zustellung von Klärungsschreiben von „Mautbrücken“ und „Mautsäulen“ zu vermeiden. Sobald es hierzu weitere Informationen gibt, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht.

 

Überprüfung der Mautpflicht

Prüfen Sie in drei Schritten, ob Ihr betriebliches Fahrzeug mautpflichtig ist. Lesen Sie hierzu auch die ergänzenden Klarstellungen (PDF)

Seit Juli 2018 wir das gesamte Bundesfernstraßennetz (ca. 52.000 Kilometer) in die Maut einbezogen.

 Tabelle der mautpflichtigen Strecken in Deutschland

Die Mautpflicht besteht seit dem 1. Oktober 2015 für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, deren zulässiges Gesamtgewicht technisch zulässige Gesamtmasse (Fahrzeugschein-Feld F.1) mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Handwerksbetriebe können durch die Nutzung eines Anhängers in den Geltungsbereich der Maut kommen. Das bloße Vorhandensein einer Anhängerkupplung hat jedoch keine Folgen. Es kommt auf die konkrete Nutzung eines Anhängers auf mautpflichtigen Straßen an.

Hinweis: Die Mautpflicht beginnt bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewichttechnisch zulässiger Gesamtmasse und nicht wie teils fehlerhaft gemeldet „über 7,5 Tonnen“.

Die Mautpflicht besteht gemäß § 1 Absatz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der genannten Gewichtsklassen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder für den Güterkraftverkehr verwendet werden.

Hinweis: Typische Handwerksfahrzeuge, die Maschinen, Werkzeuge oder eigene Produkte transportieren fallen demnach bei Nutzung mautpflichtiger Straßen regelmäßig in den Geltungsbereich der Fernstraßenmaut. Dies gilt unabhängig davon, ob der Gütertransport als Werkverkehr oder gewerblicher Güterkraftverkehr gilt oder es sich um eine Leer- oder Privatfahrt handelt. 

 

Methoden der Mauterfassung

Die Mauterfassung erfolgt durch die Firma Toll Collect. Dabei gibt es mehrere Methoden zur Meldung der mautpflichtigen Strecke.

Die Maut kann am einfachsten über die On-Board Unit entrichtet werden. Jeder Kunde kann sich das Gerät in sein Fahrzeug einbauen lassen. Die OBU schaltet sich dann beim Starten des Fahrzeugs automatisch an und sendet Fahrdaten an Toll Collect, wo die Mautgebühr zentral berechnet wird. Die OBU wird von Toll Collect kostenfrei zur Miete zur Verfügung gestellt. Der Betrieb muss aber die Einbaukosten durch einen von Toll Collect  zertifizierten Servicepartner tragen.

 Einbuchen mit der On-Board Unit

Neben der automatischen Einbuchung ist auch eine manuelle Einbuchung über das Internet oder per App möglich. Dabei muss die Mautgebühr grundsätzlich immer vor Antritt der Fahrt bezahlt werden. 

 Online einbuchen

 Per App einbuchen

 

Höhe der Mautgebühren

Die aktuellen Mauttarife (nach Gewichts- und Schadstoffklassen) können bei Toll Collect abgerufen werden.

Ulrike Gottschling

Georg-Schulhoff-Platz 1

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Tel. 0211 8795-341

Fax 0211 8795-95341

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