Begabtenförderung Berufliche Bildung
Gezielte Förderung begabter junger Fachkräfte

Begabte junge Menschen gibt es nicht nur an Hochschulen. Dort werden sie bereits seit langem finanziell gefördert. Es gibt sie auch in Betrieben. Besondere Befähigung zeigt sich in der Berufspraxis zwar anders als bei wissenschaftlicher Arbeit, sie verdient aber ebenso Anerkennung und Förderung.
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung 1991 das Förderprogramm "Begabtenförderung Berufliche Bildung" gestartet.
Dieses Programm fördert gezielt begabte junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung.
Die Begabtenförderung berufliche Bildung hat sich bewährt. Für viele Stipendiaten war und ist das Stipendium ein Karrierekick.
Wer kann gefördert werden?
Begabte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung. Absolventinnen und Absolventen kommen für eine Förderung in Frage
- wenn sie ihre Berufsabschlussprüfung mit besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder 87 Punkte) bestanden haben
- oder besonders erfolgreiche an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben
- oder von einem Betrieb oder der Berufsschule begründet vorgeschlagen werden
- und bei der Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind.
Was wird gefördert?
Durch Kostenzuschüsse werden anspruchsvolle Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Das Spektrum konkreter Fördermöglichkeiten umfass folgende Bereiche:
- Fachbezogene berufliche Weiterbildungen
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z.B. Ausbildereignung, Fachkaufmann (HWK), Meister, Betriebswirt (HWK), Techniker
- Fachübergreifende Maßnahmen, die der Entwicklung folgender Kompetenzen dienen:
- allgemeine berufliche
- soziale Kompetenzen
- Persönlichkeitsbildung
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Es können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.000 Euro für die Finanzierung anspruchsvoller Weiterbildung gezahlt werden.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten tragen einen Eigenanteil von 10 % pro Maßnahme. Die maximale Förderdauer liegt bei drei Jahren.
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Ansprechpartner
Christina Luckas
Sachbearbeiterin Prüfungen
Tel. 0211/8795-641
Fax 0211 8795-658
christina.luckas@hwk-duesseldorf.deE-Mail
christina.luckas@hwk-duesseldorf.de
Seite aktualisiert am 07. März 2013, online seit 23. Juli 2011
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