Asbest bleibt weiterhin Dauerthema

Asbest -  als Gefahrstoff bereits seit 1993 verboten – bleibt auch weiterhin ein aktuelles Thema. Immer wieder treffen Handwerker bei Sanierungen auf den Stoff, der durch seine feinen Fasern tief in die Lungen eindringen kann. Asbest ist krebserzeugend und kann u.a. zu der sogenannten Asbestose führen, die in der Regel tödlich endet.

Häufig besteht das Problem, dass der Handwerker nicht weiß, ob Asbest vorliegt. Viele Eigentümer wissen nicht, was in Ihrer Immobilie verbaut wurde und ihnen ist das Thema Asbest und mögliche Gesundheitsgefahren nicht geläufig. Doch nur wer genau Bescheid weiß, kann sich richtig schützen. Leichtfertiger Umgang mit asbesthaltigen Produkten gefährdet Bewohner und Handwerker. Vor allem asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in Gebäuden werden in den nächsten Jahren zu einer neuen Diskussion führen. Diese asbesthaltigen Produkte hat man bisher kaum beachtet.

Geregelt ist der Umgang in der TRGS 519. Sie gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallbeseitigung. Die TRGS konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Für Tätigkeiten mit alter Mineralwolle gilt die TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“.

Bei Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien fordert der Gesetzgeber einen Nachweis über die entsprechende Sachkunde im Umgang mit Asbest. Entsprechende Sachkundelehrgänge bieten die Handwerkskammern an. Wichtig: diese Sachkunde muss alle 6 Jahre aufgefrischt muss. Hierzu muss man eine eintägige Fortbildung besuchen.