Was haben der Krankenhauskeim Pseudomonas aeruginosa und die Lindenblüte gemeinsam? Den süßlich riechenden Duftstoff 2-Aminoacetophenone.
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Beitragsreihe: Krankheitskeime im Trinkwasser

In den Medien wird das Thema Legionellen im Trinkwasser immer wieder aufgegriffen. Dabei geraten häufig Betreiber öffentlicher Einrichtungen in den Blickpunkt. „Legionellengefahr“ besteht aber nicht nur bei Großanlagen sondern kann jedes Trinkwasser-Installationssystem betreffen, auch in Einfamilienhäusern. (Hygiene im Fachportal www.wasserberater.de)

Neben dem Krankheitserreger legionella pneumophila, dem Auslöser der Legionärskrankheit (Legionellose), dürfen auch weitere Keime nicht in Konzentrationen im Wasser enthalten sein, die der Gesundheit schädlich sind. Dazu zählen vor allem die als Krankenhauskeime bekannten nosokomialen Erreger, wie z. B. Pseudomonas aeruginosa, Escherichia  coli oder Enterococcus faecalis.

Wissenswertes über Pseudomonaden, Enterkokken und Co.

Pseudomonas aeruginosa  ist ein Stäbchenbakterium, das eitrige Infektionen im menschlichen Körper auslösen kann. Seinen Namen hat es durch die blau-grünliche Färbung des „Eiters“ (aerugo = Grünspan). Ein weiteres Charakteristikum dieses Krankheitserregers ist der „lindenblütenartige“ süßliche Geruch. Pseudomonas aeruginosa ist ubiquitär. Er kommt genauso in feuchten Böden und Oberflächengewässern vor wie in Trinkwasserleitungen, Waschbecken, Duschen, Toiletten, Spül- und Waschmaschinen. Selbst in Dialysegeräten und in Desinfektionsmitteln kommt er vor. Aus hygienischer Sicht ist dieser Keim als gefährlich einzustufen weil er gegenüber Antibiotika Mehrfachresistenzen zeigt.

Legionella pneumophilia ist ebenfalls ein Stäbchenbakterium mit ubiquitärem  Vorkommen. Es liebt die Feuchtigkeit und wird in Boden- und Gewässerproben weltweit nachgewiesen. Dieser Keim kann bei immungeschwächten Personen, wie z. B. HIV- oder Krebs-Patienten, eine Lungenentzündung auslösen. Als Risikofaktor  gilt auch ein „hohes“ Alter, nämlich schon ab etwa 50 Jahren. Männer infizieren sich häufiger als Frauen mit der Legionärskrankheit – das Geschlecht ist also ebenfalls ein wichtiger Faktor. Die Übertragung der Keime erfolgt über winzig kleine Wassertropfen, die eingeatmet werden und zu einer Legionellose führen können. Daher geht eine besondere Gefahr von der  Trinkwasserverneblung, wie sie z. B. beim Duschen erreicht wird,  aus. Präventiv kann dem nur durch ausreichend temperiertes Wasser (> 60 °C), auch wenn das im direkten Widerspruch zur Energieeinsparung steht, und korrekter Hausinstallation entgegengewirkt werden. Klimaanlagen bieten diesem Keim ebenfalls optimale Lebensbedingungen. Dabei gehen die Legionellen luftgetragen auf den Menschen über.  Wird der Keim hingegen oral mit dem Trinkwasser aufgenommen, besteht keine Infektionsgefahr, da das Bakterium einfach „mitverdaut“ wird.   

Sowohl Escherichia coli als auch Enterococcus faecalis sind Stäbchenbakterien, die im menschlichen und tierischen Darm vorkommen. Sie sind in der Regel nicht pathogen und damit harmlos. Aus diesem Grund werden sie als Fäkalindikatoren bei der Untersuchung von Trinkwasser und als Überwachungsparameter für die Güte der Badewässer genutzt. Immungeschwächte Personen können aber eine typische Krankenhausinfektion durch E coli  Erreger oder Enterokokken bekommen. Diese betreffen bei E coli in erster Linie den Harnwegs- und den Darmtrakt. Auch chronisch entzündliche Darmerkrankungen, wie Morbus Crohn und Colitis ulcerosa stehen im Verdacht über pathogene E coli Bakterien ausgelöst zu werden. Durch  Enterococcus faecalis können urogenitale Infektionen und Endokarditis (Entzündung der Herzinnenhaut) ausgelöst werden.  

Das Minimierungsgebot

Im Sinne des § 2 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes sind die benannten Keime Krankheitserreger, die über das Medium Wasser übertragen werden können. Da ein absolut keimfreies Wasser auch nach dem heutigen technischen Stand der Technik nicht realisierbar ist, gilt das Minimierungsgebot: Die Konzentration krankheitserregender Keime darf  bestimmte Werte nicht übersteigen (Siehe Anlagen 1-5 der Trinkwasserverordnung). Pathogene Keime dürfen generell nicht in Trinkwasser vorhanden sein. Der Wasserversorger trägt hier die Verantwortung. Er muss durch geeignete technische Maßnahmen, z. B. durch Membranfiltration,  das Rohwasser so aufbereiten, dass keine Keime  im Trinkwasser nachweisbar sind.   

Das von den Wasserversorgern bereit gestellte Trinkwasser wird regelmäßig auf Escherichia Coliund Enterokokken geprüft. Die Häufigkeit routinemäßiger Untersuchungen hängt dabei von der Menge des vom Wasserversorger abgegebenen oder produzierten Wassers in Kubikmeter pro Tag ab. Eine Untersuchung des Trinkwassers auf Pseudomonas aeruginosa  erfolgt ausschließlich bei Trinkwasser, das zur Abgabe in verschlossenen Behältnissen bestimmt ist.

Ein Auftreten coliformer Bakterien im Trinkwasser ist nicht immer mit einer Gesundheitsgefahr gleichzusetzen, sondern deutet bei länger andauernder Grenzwertüberschreitung auf eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität hin. Eine Überschreitung des zulässigen Grenzwertes muss dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses entscheidet, ob Maßnahmen zur Reduzierung eingeleitet werden müssen oder ob abgewartet wird. In dieser Phase erfolgt eine engmaschige Kontrolle der Trinkwassergüte. 

Der Grenzwert für Legionellen in Anlagen der Trinkwasser-Installation beträgt 100 Kolonie bildende Einheiten (KBE) auf 100 ml Trinkwasser. Wird dieser Wert bei anzeigepflichtigen Anlagen überschritten, so muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden.  Dieses entscheidet, welche Maßnahmen ergriffen und wann Kontrolluntersuchungen durchgeführt werden müssen. Bei Trinkwasseranlagen, die nicht unter die 3-Liter-Regel fallen bzw. über einen Warmwasserspeicher mit einem Fassungsvermögen kleiner 400 Liter verfügen, liegt die Verantwortung beim Eigentümer. Es besteht keine Untersuchungspflicht.

Mikrobiologische Untersuchungsmethoden

Der Untersuchung des Trinkwassers durch dafür zugelassene Untersuchungsstellen gemäß § 15.4 der Trinkwasserverordnung geht die Probenahme voran. Dafür gilt grundsätzlich: Nur speziell geschulte und zertifizierte Probenehmer dürfen Trinkwasserproben  nehmen.  Auch die Untersuchung von Trinkwasserproben auf coliforme Bakterien darf nur über zugelassene Nachweisverfahren erfolgen.  Eines der beiden Nachweisverfahren wird nach DIN EN ISO 9308-1 durchgeführt. Dabei macht man sich die Eigenschaften coliformer Bakterien zunutze: Sie bilden während des Gärungsprozesses Milchsäure und enthalten im Gegensatz zu anderen Bakterien nicht das Enzym Cytochrom c (negative Oxidasereaktion).   Alternativ können coliforme Bakterien über den Nachweis des Enzyms β-D-Galaktosidase identifiziert werden. Eine Quantifizierung der Bakterien erfolgt über eine Zählung koloniebildender Einheiten (KBE). Die Angabe erfolgt in Anzahl KBE auf 100 ml Trinkwasser.

Dr. Evelin Denkhaus HWK Düsseldorf

Dr. Evelin Denkhaus

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