Seit Mai 2009 geistert die "DIN 1946 Teil 6 - Lüftung von Wohnungen" durch die Normenwelt. Bewusst wird hier der Begriff "Geistern" gewählt, da dieser "Geist" noch lange nicht jeden erreicht hat. Viele Mitwirkende am Bau haben die DIN 1946-6 bestenfalls zur Kenntnis genommen, deren Berücksichtigung aber mehr oder weniger ausgeblendet.Die DIN 1946-6 - Dichtes Bauen ohne Lüftung nicht mehr denkbar?

Worum geht es? Die „neue“ DIN – Norm ist eine Folge der zunehmend dichten Bauweise von Wohngebäuden. Der für den Feuchteschutz notwendige Luftaustausch über Leckagen stellt sich in diesen Gebäuden nicht mehr so einfach ein, wie dies früher der Fall war. Hier setzt die DIN 1946-6 an. Sie schreibt generell die Erstellung eines Lüftungskonzeptes bei der Sanierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern bzw. deren Neubau vor. Im Falle einer Sanierung gilt dies für Einfamilienhäuser beim Austausch von mindestens einem Drittel der vorhandenen Fenster oder der Abdichtung von mehr als einem Drittel der Dachfläche. Bei der Sanierung von Mehrfamilienhäusern ist das Lüftungskonzept erforderlich, wenn mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht werden. Für Wohnneubauten ist die DIN generell anzuwenden.

Erster Schritt im Rahmen des Lüftungskonzepts ist der lüftungstechnische Nachweis. Er dient der Prüfung, ob der notwendige Luftwechsel zum Feuchteschutz aufgrund der Bauweise und der Lage des Gebäudes sichergestellt ist. In dieser Phase werden Kriterien wie die Dichte des Gebäudes (z.B. anhand eines vorhandenen Wertes aus einer Blower-Door-Messung) und die Windstärke des Gebietes in dem das Gebäude (ent-) steht berücksichtigt. Die DIN unterteilt die gesamte Bundesrepublik hierzu in windstarke und windschwache Gebiete.

Lautet das Ergebnis des lüftungstechnischen Nachweises „Keine lüftungstechnische Maßnahme (LtM) erforderlich“, kann das Lüftungskonzept an dieser Stelle beendet werden. Kann deshalb, weil möglicherweise Forderungen der zukünftigen Nutzer oder „Sicherheitsüberlegungen“ des Vermieters dafür sprechen, lüftungstechnische Maßnahmen zu realisieren. Wird der notwenige Luftwechsel zum Feuchteschutz nicht „einfach so“ erreicht, müssen auf jeden Fall LtM ergriffen werden. Dabei sind vier Lüftungsstufen zu berücksichtigen: Lüftung zum Feuchteschutz, reduzierte Lüftung, Nenn- und Intensivlüftung. Die Erreichung dieser Stufen kann durch passive Lösungen ohne die Unterstützung von Ventilatoren, aber auch durch mechanische Abluftsysteme mit Ventilatoren und Außenluftdurchlässen oder Zu- und Abluftsysteme mit Wärmerückgewinnung erreicht werden. Eines haben alle Varianten gemeinsam: Die unterste Stufe, die Lüftung zum Feuchteschutz, muss ohne Zutun des Nutzers sicher gestellt sein. Werden LtM mit Ventilatoren gewählt, müssen die ersten drei Stufen bis hin zur Nennlüftung (= Sicherstellung der hygienischen Anforderungen und des Gebäudeschutzes bei Anwesenheit der Nutzer / Bewohner) ohne deren Unterstützung gewährleistet werden. Lediglich für die Intensivlüftung (früher hätte man Partyfall gesagt) kann der Nutzer / Bewohner durch aktive Fensterlüftung zur Unterstützung eingebunden werden.

Unter dem Strich bringt die DIN 1946-6 allen Beteiligten Rechts- und Betriebssicherheit, wenn sie denn Anwendung findet. Vermieter und Verkäufer von Wohnimmobilien erhalten in Form des lüftungstechnischen Nachweises bzw. des Lüftungskonzeptes eine klare Information, wie es um Lüftung, Feuchteschutz und Luftwechsel steht. Bewohner – unerheblich ob Mieter oder Eigentümer - werden über notwendige Maßnahmen zur Lüftung in ihren vier Wänden informiert. Dies kann auch deren Einbindung durch Fensterlüftung sein. 

Planer und ausführende Firmen erhalten einen frühen Überblick über erforderliche Maßnahmen bei Neubauten und Sanierungen, der als solide Grundlage im Rahmen von Gesprächen bei Architekten und Bauherren dient. Aufbauend auf dem Lüftungskonzept kann eine hygienisch einwandfreie Lüftungsanlage geplant und installiert werden.

Durch die abschließenden Schritte Dokumentation und Kennzeichnung der LtM, Inbetriebnahme und Übergabe, sowie Instandhaltung werden auch für die Nutzungsphase praktikable Grundlagen für den Umgang mit der Lüftungsanlage geschaffen. Vor dem Hintergrund einer EnEV 2012, die sicher eine EnEV 2013, vielleicht aber auch eine EnEV 2014 wird, ist der Umgang und besonders die Anwendung der DIN 1946-6 dringend zu empfehlen. Nicht zuletzt in Zeiten informierter Nutzer! Die Industrie bietet einfache Werkzeuge für die Erstellung des lüftungstechnischen Nachweises und unterstützt bei der Erstellung des Lüftungskonzeptes. Nutzen Sie diese Möglichkeiten.

Dr. Evelin Denkhaus HWK Düsseldorf

Dr. Evelin Denkhaus

Technische Betriebsberaterin

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