Fahrtkosten

  • Die Fahrtkosten für die Strecke zwischen der Wohnung des Auszubildenden und der betrieblichen Ausbildungsstätte muss der Auszubildende selber tragen.

  • Das Gleiche gilt für Fahrten zur Berufsschule, es sei denn, der Ausbildende weist den Auszubildenden an, eine andere Berufsschule zu besuchen. In diesem Fall hat er ihm die entstandenen Mehrkosten zu ersetzen.

  • Die Fahrtkosten zur ÜBL muss der Ausbildende übernehmen.

  • Der Ausbildende hat die Fahrtkosten, die dem Auszubildenden im Rahmen der Zwischenprüfung entstehen, zu erstatten, da es sich um eine Ausbildungsveranstaltung handelt. Die Fahrtkosten der Gesellen- und Abschlussprüfung trägt der Auszubildende selbst.

 Kontakt

Anja Kuczawsky

Abteilungsleiterin

Tel. 0211 8795-620

Fax 0211 8795-95620

anja.kuczawsky--at--hwk-duesseldorf.de