Hochwasser Hochwasserschutz Überschwemmungsgebiete
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Die Bezirksregierung setzt Überschwemmungsgebiete fest, um sie u. a. von anderen Nutzungen freizuhalten und Hochwasserschäden entgegenzuwirken. Die Festsetzung ist statistisch auf ein 100-jähriges Hochwasserereignis ausgelegt. Rechtsgrundlage bilden das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und die Landeswassergesetze (LWG).Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

Ist mein Betrieb betroffen?

Hier können Sie prüfen, ob Ihr Standort in einem Überschwemmungsgebiet liegt:
 Umwelt-Online-Plattform des Landes NRW „Umweltdaten vor Ort" 



Welche Überschwemmungsgebiete befinden sich im laufenden Festsetzungsverfahren? Kann ich Bedenken/Einwände geltend machen?

Die Bezirksregierung beteiligt die Bevölkerung durch öffentliche Auslegung des Entwurfs in der jeweiligen Kommune. Betroffene Bürger können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwände erheben. Als Träger öffentlicher Belange wird auch die Handwerkskammer Düsseldorf zur Stellungnahme aufgefordert. Sollten Sie eine Betroffenheit feststellen oder Einwände erheben wollen, können Sie sich an uns wenden.

Die Bezirksregierung prüft die Einwände. Die von ihr erlassene Überschwemmungsgebiets-Verordnung wird im Amtsblatt der Bezirksregierung und in den betroffenen Kommunen ortsüblich bekannt gemacht. Eine Möglichkeit, gegen die Festsetzung oder die Überschwemmungsgebiets-Verordnung zu klagen (Normenkontrollklage) besteht nicht.

Festgesetzte, festzusetzende oder vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete:

Bezirksregierung Düsseldorf



Welche Auswirkungen hat die Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets für meinen Betrieb?

  • In Überschwemmungsgebieten gelten besondere Schutzvorschriften, z. B. Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete, der Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, Verbot des Aufbringens und Ablagerns von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, von Veränderungen der Geländestruktur.
     § 78, Abs. 1 WHG
  • Bestehende Bauten genießen Bestandsschutz, sofern sie baurechtlich genehmigt sind.
  • Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und die Landwassergesetze NRW treffen Regelungen zu Wasserversorgung- und Abwasseranlagen sowie zu Anlagen nach § 62 (1) WHG (Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen).
  • Bestandsanlagen müssen innerhalb bestimmter Fristen nachgerüstet werden.
     § 84 (3) LWG

 

Nach welchen Kriterien und durch wen erfolgt die Festsetzung?

Für die Gebietsfestsetzung werden Hochwasserstände zum Maßstab genommen, wie sie statistisch alle 100 Jahre auftreten (HQ100). In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Festsetzung durch die Bezirksregierungen im Rahmen der "Überschwemmungsgebiets-Verordnung“. Neben einer kartografischen Darstellung des Überschwemmungsgebiets enthält die Verordnung Festsetzungen und Erläuterungen, etwa zu Besonderheiten, die zu beachten sind. Die Verordnungen sind für Behörden, Betriebe und Bürger unmittelbar bindend. Ihnen ist bei der Aufstellung amtlicher Pläne (z.B. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) sowie bei Bauvorhaben Rechnung zu tragen.

Das Verfahren zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist langwierig, da viele Behörden beteiligt werden müssen. Deshalb werden ab einem bestimmten Planungsstand die Gebiete zunächst vorläufig gesichert. Sie werden bis auf Weiteres einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet gleichgesetzt. Auch vorläufig gesicherte Gebiete müssen bei Plänen der öffentlichen Hand und bei Bauvorhaben berücksichtigt werden.

 § 76 Abs. 1 WHG 
 § 83 Abs. 1 LWG NRW

 

Wie kann ich meinen Betrieb vor Hochwasser schützen?

Betriebe, die durch ihre Lage in einem Überschwemmungsgebiet einem höheren Hochwasserrisiko ausgesetzt sind, sind zur Eigenvorsorge verpflichtet und sollten Schutzmaßnahmen ergreifen, z. B. bauliche, organisatorische Maßnahmen, finanzielle Vorsorge im Schadensfall etwa durch Abschluss einer Elementarschadensversicherung.

 § 5, Abs. 2 WHG

Bedenken Sie bei den Vorsorgemaßnahmen, dass die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten statistisch auf ein 100-jähriges Hochwasserereignis ausgelegt ist. Höhere Wasserstände sind möglich und zusätzliche Flächen können überflutet werden.

 

Nützliche Links

 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landeswassergesetz –LWG
 Bezirksregierung Düsseldorf/Umweltschutz
 Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge
 Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
 Checkliste Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
 Land unter … Schäden durch Überschwemmung – richtig vorbeugen und versichern

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