Schwarzarbeit Schwarzgeld
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Auf ihrer Herbstvollversammlung am 14.11.2019 hat die Handwerkskammer eine Resolution zur verstärkten Ahndung von Schwarzarbeit verabschiedet.Mehr Verfolgung von Schwarzarbeit

Schwarzarbeit schädigt die Kassen der Öffentlichen Hand und der Sozialversicherungen, aber auch die Unternehmen im Wettbewerb, die Steuern und Abgaben ordnungsgemäß entrichten und entsprechend erhöhte Fixkosten haben. Schwarzarbeit gefährdet damit reguläre Arbeit.

In diesem Zusammenhang muss auch der Qualifizierungsvorbehalt gemäß Gewerberecht stringent durchgesetzt werden. Verbraucher müssen sich auf Qualität und Kompetenz des Anbieters bei gefahrgeneigten Tätigkeiten verlassen können. Gerade diese Risiken aus unberechtigter Gewerbeausübung adressiert das am 19. Juli 2019 verabschiedete Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch jedoch nicht explizit.

Auch Verstöße gegen die Qualifizierungspflicht müssen geahndet werden.

Die Vollversammlung der Kammer hat deshalb auf ihrer Herbsttagung auf Initiative von Arbeitgebervizepräsident Gerd Peters einstimmig eine Resolution verabschiedet, die Land und Kommunen zu verstärkter Ahndung von Verstößen gegen die Qualifizierungspflicht gemäß Handwerksordnung anhält. Die Entschließung fordert die zuständigen Behörden in den Gebietskörperschaften zu systematischer Kooperation mit der Handwerksorganisation auf. Die notwendigen personellen Ressourcen für die Verfolgung von Verstößen der Deliktgruppe müssen aufgebaut bzw. aufgestockt und die gesetzlichen Bußgeldrahmen ausgeschöpft werden. Landtag und Landesregierung werden angehalten, die daraus eingehobenen Gelder den Kommunen zu belassen, um deren Motivation zu stärken, nachhaltiger als zur Zeit in der Schwarzarbeitsbekämpfung tätig zu werden.