Berufe A-Z - Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten (m/w/d)
Du willst es in deinem Beruf im wahrsten Sinne des Wortes ganz nach oben schaffen? Als Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten wird das möglich, denn hier arbeitest du auch am Kirchturm. Du sorgst bei der Arbeit dafür, dass Gebäude ihren Wert behalten und die Gesundheit der Bewohner nicht gefährdet wird. Dabei beseitigst du Schäden, die an den unterschiedlichen Teilen eines Bauwerks auftreten können und führst vorbeugende Schutzmaßnahmen durch.Unter anderem mit Streich-, Spritz- oder Schaumverfahren bekämpfst du Pilz- und Insektenbefall und beseitigst Feuchtigkeitsschäden an Holz- und anderen Bauwerksteilen. Du erkennst, welche Schäden auftreten und ergreifst die entsprechenden Maßnahmen. Du trocknest durchfeuchtete Gebäude mit Heißluft und verhinderst, dass weitere Feuchtigkeit in das Gebäude eindringen kann. Dabei weißt du sachgemäß und umsichtig mit Gefahrenstoffen umzugehen und berücksichtigst immer auch den Umweltschutz.
Zusammenarbeit mit Architekten
Bei der Ausübung deines Berufs, begehst du - trittsicher und schwindelfrei - das Betonflachdach eines Hochhauses, inspizierst eine Kirchturmmauer von einem Mobilkran aus oder nimmst den Dachstuhl eines Fachwerkhauses in Augenschein. Dazu stehen dir unterschiedliche Werkzeuge und technische Messgeräte zur Verfügung.
Oft arbeitest du im Team, teilweise auch im Zusammenspiel mit Architekten oder dem Denkmalschutz.
Wenn Du einen vielseitigen Ausbildungsberuf suchst, der dich täglich vor neue Herausforderungen stellt, dann ist Fachkraft Holz- und Bautenschutz das richtige für dich.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
24 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.