Berufe A-Z - Fahrzeuglackierer (m/w/d)
Vielleicht knallrot? Oder sogar quietschgrün? Unabhängig von persönlichen Vorlieben gilt: Wenn Du Farbe in deine Arbeitswelt bringen möchtest, dann ist Fahrzeuglackierer genau das Richtige für dich.Du schützt und veredelst in diesem Beruf die Karosserien und Oberflächen von Fahrzeugen - vom Motorrad bis hin zum Flugzeug. Zudem beseitigst du Unfallschäden, pflegst Lackoberflächen und stellst den Korrosionsschutz wieder her. Dabei ist die fachgerechte Ausführung mit umweltverträglichen Farben und Lacken wichtig. Mit modernster Werkstatttechnik und Lackieranlagen sorgst du also für Topqualität bei der Reparatur und der Lackierung von Fahrzeugen aller Art.
Zu deinen Aufgaben gehört es, Karosserien fantasievoll zu gestalten und Airbrush-Techniken anzuwenden. Dein Einsatzgebiet reicht dabei von der dezenten Farbabstufung bei Fahrzeugen bis hin zu werbewirksam aufgemachten Firmenfahrzeugen mit Schriftdesign dank Computertechnik.
Mit Kreativität und Know-how
Bei deinen Aufgaben sind Kreativität und technisches Know-how gefragt. Denn mit diesen Eigenschaften bearbeitest und gestaltest du Karosserieflächen und Tuningbauteile nach allen Regeln der Kunst - und verwandelst Serienmodelle in unverwechselbare Einzelstücke. Bei der interessanten und kreativen Tätigkeit kannst du deine Ideen einbringen. Zudem stehen dir Aufstiegsmöglichkeiten zum Werkstattleiter und Meister offen. In der Summe sind das rosige Aussichten.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.