Berufe A-Z - Fliesen-, Platten- und Mosaikleger (m/w/d)
Von Fliesen in allen Farben und Formen bis hin zu ausgefeilten Mosaiken - die Arbeit des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegers ist so vielfältig wie das Material, das er verwendet. Du gestaltest Wand- und Bodenflächen innerhalb und außerhalb von Gebäuden - zum Beispiel mit keramischen Boden- und Wandbelägen, Natursteinen oder Betonwerksteinplatten. Du schaffst mit den Belägen eine freundliche und individuelle Umgebung. In Schwimmbädern und Krankenhäusern sind die Fliesen, Platten und Mosaike darüber hinaus eine wichtige Voraussetzung für Sauberkeit und Hygiene.Vor dem Verlegen musst du zunächst berechnen, wie viele Fliesen für die jeweilige Verlegetechnik benötigt werden. Dabei muss der Verleger alle Ecken, Nischen und Vorsprünge entsprechend berücksichtigen. Dann erst geht die eigentliche Handarbeit los: Du stellst Ansetz- oder Verlegemörtel her, der eine feste Verbindung zum Untergrund schafft. Nun folgt der Einsatz von Schneidegeräten, Trocken- und Nassschneide- sowie Abfass- und Abkantmaschinen, die für eine saubere Maßarbeit notwendig sind.
Darauf musst du dich festlegen
Für diesen Beruf brauchst du eine Reihe von Fähigkeiten und Fertigkeiten: Die Farbenlehre und Gestaltung musst du genauso beherrschen wie Tätigkeiten im Wärme-, Schall- und Feuchteschutz. Auch solltest du in den verschiedenen Verlegemethoden sowie im Umgang mit Estrichen und Unterputzen sicher sein.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.