Berufe A-Z - Fotograf (m/w/d)
Jeder Klick ein kleiner Kick: Als Fotograf machst du professionelle Bilder, die faszinieren und interessieren. Hinter jedem Foto steckt dabei eine Menge Erfahrung und Vorbereitungsarbeit. Alles muss stimmen: Die Kamera, das Objektiv, das Motiv - und natürlich spielt die nachträgliche Bearbeitung am Bildschirm heutzutage eine große Rolle.Egal ob im Freien oder im Atelier, bei natürlichem Licht oder mit Blitz: Als Fotograf setzt du dein Motiv optimal in Szene. Das gilt für eine Hochzeitsreportage über ein Hochzeitspaar im Park, eine Industrieaufnahme in einer Fabrik, eine wissenschaftliche Fotodokumentation unter Infrarotlicht oder eine Produktaufnahme, die so aufwändig wie ein Bühnenbild dekoriert sein kann.
In deinem Beruf entstehen beim Fotografieren jede Menge Daten. Sie müssen bearbeitet und auch verwaltet werden, damit man sie später wiederfindet.
Du gibst Daten zur Weiterverarbeitung in einen Druckprozess oder zum Ausdrucken mit einem Ink-Jet-Drucker weiter. Dabei achtest du immer darauf, dass die Farben stimmen.
Deine abwechslungsreiche Arbeit bringt dich mit Menschen unterschiedlichster Natur zusammen. Denn Maßgabe für dein Schaffen sind, neben deinen kreativen Vorstellungen, die Wünsche deiner Kunden.
"Der richtige Blick", Technik und Physik
Du solltest für diese Arbeit das Talent des Motivsehens mitbringen. Aber nicht nur das. Auch Technik-, Physik- und Computerkenntnisse sind für deine Arbeit als Fotograf erforderlich - und natürlich ein guter Umgang mit Menschen. Mit künstlerischer Begabung und handwerklichem Können schaffst du es vielleicht, deinen ganz eigenen Stil zu prägen.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.