Berufe A-Z - Maßschuhmacher (m/w/d)
Du bist auch die richtige Anlaufstelle, wenn Kunden Neuanfertigungen nach Maß wünschen. Dabei zeigst du Kreativität und umfangreiches Können. Weitreichende Materialkenntnisse gehören ebenso dazu wie das Wissen über den fußgerechten Schuhaufbau. Zudem führst du Änderungen aus, arbeitest etwa Fußstützen oder Verstärkungen ein, damit Schuhe auf Schritt und Tritt bequem sitzen. Manchmal bringst du Schuhe auch durch neue Absätze, Sohlen oder eine Färbung auf Vordermann. Daher bist du immer über die aktuellen Farben und Modetrends informiert.
Wissen, wo der Schuh drückt
Bei vielen Aufgaben erleichtern dir moderne Maschinen die Arbeit. Aber dennoch brauchst du als Maßschuhmacher eine sichere Hand für die Materialauswahl und deine handwerkliche Arbeit. Wenn du noch dazu auf deine Kunden eingehen kannst, baust du dir mit sachkundiger Beratung einen zufriedenen Kundenkreis auf.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.