Berufe A-Z - Metallbauer (m/w/d)
Du hast gerne die Wahl und interessierst dich für moderne Technik? Dann ist Metallbauer vielleicht das Richtige für dich. Denn in diesem Beruf kannst du in drei verschiedenen Fachrichtungen tätig werden: Konstruktionstechnik, Metallgestaltung oder Nutzfahrzeugbau. In allen Bereichen kommen reine Handarbeit und hoch technisierten Verfahren zum Einsatz.Beim Herstellen, Prüfen, Instandsetzen und Montieren steht heute der Einsatz modernster Technik immer mehr im Vordergrund. Auch deswegen starten immer öfter junge Frauen ihre Zukunft bei den Metallbauern. Egal, ob es um Fenster, Türen, Treppen, Geländer, Gitter, geschweißte Stahlkonstruktionen, LKW-Aufbauten und Anhänger, Förder-, Schließ- und Fertigungsanlagen oder kunstvolle Metall-Arbeiten geht: Zahlreiche technische Innovationen machen mittlerweile die pure Muskelkraft unnötig und sorgen dafür, dass verstärkt Köpfchen gefragt ist.
Drei Fachrichtungen - drei Chancen
Natürlich kommt auch die Praxis nicht zu kurz: Im Bereich "Konstruktionstechnik" fertigst du Fenster, Türen und Tore aus verschiedenen Materialien und richtest Podeste, Treppen und Hallen ein. Bereits in der Planungsphase bist du dabei wichtiger Partner von Architekten und Bauherren. Mit künstlerischem "Fingerspitzengefühl" bist du in der "Metallgestaltung" richtig. Hier lernst du mit Schmiedeeisen, Bronze und Kupfer zu gestalten oder zu restaurieren. Auf individuelle Lösungen im Großformat kommt es im Fachbereich "Nutzfahrzeugbau" an. Vom Silofahrzeug bis zum Spezialsattelauflieger für den Schwerguttransport gilt es hier, mit Gespür für den besonderen Fall das erworbene Know-how auszuspielen.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.