Berufe A-Z - Orthopädieschuhmacher (m/w/d)
Als Orthopädieschuhmacher sorgst du dafür, dass sich gehbehinderte Menschen in ihrer Haut und in ihren Schuhen wohlfühlen. Mit viel handwerklichem Geschick gelingt es dir zudem, das Ergebnis deiner Arbeit möglichst unsichtbar zu machen.Du fertigst die orthopädischen Hilfsmittel meistens aus den Materialien Leder und Kunststoff, immer in enger Zusammenarbeit mit Fachärzten. Zu deinen Produkten gehören Einlagen, Innenschuhe, Bandagen und Beinverlängerungsprothesen, um nur einige Beispiele zu nennen. Zu deinen Aufgaben gehören unter anderem die Anfertigung von Schuhen, das Aufarbeiten von Konfektionsschuhen nach orthopädischen Gesichtspunkten und Fußpflege- und Laufanalysen. Die Vorteile für deine Kunden sind klar zu erkennen. Ihre Behinderung wird ausgeglichen und die orthopädischen Hilfsmittel können als modische Schuhe daherkommen.
Anatomiewissen und Menschenkenntnisse
Während deiner Ausbildung bringst du anatomische Kenntnisse und handwerkliche Fertigkeiten in Einklang. Selbstverständlich sollte es dir auch Spaß machen, anderen Menschen zu helfen und auf ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.