Berufe A-Z - Orthopädietechnik-Mechaniker (m/w/d)
Der direkte, persönliche Kontakt mit dem Körperbehinderten oder Rehabilitanten, beispielsweise beim Maßnehmen, bei den Anproben und bei der Übergabe des Hilfsmittels, schärft deine Sinne für die übernommene Verantwortung.Wichtig ist für dich auch die Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten. Sie unterstützen dich mit ihrem Wissen beim Herstellen und Anpassen der orthopädischen Hilfsmittel. Diese fertigst du individuell aus verschiedenen Materialien wie thermoplastischen Kunststoffen oder Faserverbundwerkstoffen oder auch Metallen wie Titan, Stahl- und Aluminiumlegierungen.
Technischer Verstand und Einfühlungsvermögen
Natürlich ist bei dieser Arbeit dein handwerkliches Geschick gefordert. Moderne Technologien unterstützen dich bei deiner Arbeit und Innovationen erweitern die Funktionen orthopädischer Hilfsmittel ständig. So gibt es etwa elektronisch gesteuerte Prothesen - deshalb solltest du dich als Orthopädietechnik-Mechaniker auch mit Elektronik gut auskennen.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.