Berufe A-Z - Präzisionswerkzeugmechaniker (m/w/d)
Als Präzisionswerkzeugmechaniker hast du die Aufgabe Metall in die richtig schnittige Form zu bringen und die maßgenaue Produktion nach vorgegebenen technischen Zeichnungen umzusetzen. Dazu benutzt du nicht nur konventionelle Schleif-, Fräs- und Bohrmaschinen, sondern bringst auch deine Kenntnisse in der Programmierung von computergesteuerten Schleifmaschinen ein. Um hochwertige und präzise Qualität zu liefern, gehst du mit geschärftem Blick für das Detail an deine Aufgaben heran und führst sie überwiegend eigenständig aus.
Manche mögen's scharf
Bei der Werkzeugproduktion ist dein ganzes Zartgefühl gefragt, damit die gefertigten Produkte später richtig hart rangenommen werden können. Im Maschineneinsatz müssen sie nämlich schneiden, schaben, bohren, stanzen, trennen und spalten "ohne Ende".
Du kümmerst dich auch um die Instandhaltung. Das gehört zum guten Kundendienst, da die meisten Schneidwerkzeuge nach dem Abstumpfen wieder nachgeschliffen und geschärft werden können. Wenn du selbstständiges Arbeiten schätzt, kannst du für diesen Beruf schon mal die Messer wetzen.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.