Berufe A-Z - Technischer Systemplaner (m/w/d)
"Auf die Technik kommt es an." Diese geläufige Redensart ist auch für die Arbeit des technischen Systemplaners von Bedeutung - und zwar nicht nur deshalb, weil schon die Berufsbezeichnung selber darauf hindeutet.Tatsächlich rückt in der täglichen Arbeit als technischer Systemplaner das gute alte Zeichenbrett immer weiter in den Hintergrund. Mittels CAD (computergestütztes Design) nehmen deine Ideen heute auf dem PC-Monitor Formen an. Aber auch der Umgang mit Schablone, Zirkel und Winkelmesser gehört zum Know-how: Aus Skizzen erstellst du am Rechner mit höchster Genauigkeit die Pläne und Darstellungen, die dann den Fachkräften in der Werkstatt oder auf der Montagestelle als Grundlage für ihre Arbeit dienen.
Auch wenn die innovativen Produkte, an denen du arbeitest, intensive planerische und gestalterische Vorbereitung verlangen, wirst du noch lange nicht zum reinen Schreibtischtäter. Denn immer wieder musst du Kontakt mit der Fertigung aufnehmen. Und ab und zu geht es sogar auf die Baustelle, um zu vermessen, nachzumessen oder zu kontrollieren. Hier ist Kommunikationsfähigkeit, aber natürlich auch Verantwortungsbewusstsein gefragt. Zudem benötigst du für deine Arbeit besonders viel Kreativität und Flexibilität.
Drei verschiedene Fachrichtungen
Die Ausbildung zum technischen Systemplaner erfolgt je nach persönlichem Interesse in einer von drei verschiedenen Fachrichtungen. Zur Auswahl stehen: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik, Stahl- und Metallbautechnik sowie Elektrotechnische Systeme.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.